Einen Nachfolger für die Eigenheimzulage
kenne ich nicht. Es sind aber immer noch die Abschreibungen bzw. Sonderausgaben für Baudenkmale / Sanierungsgebiete §§ 7i, 10f Einkommensteuergesetz vorhanden, interessant fürs Sanieren im Bestand.
Außerdem Gips die "Handwerkerleistungen"; ab 01. Januar 2009 bei Instandhaltungs- und Modernisierungsarbeiten 20% von 6.000 Euro - das sind 1.200 Euro der gesondert ausgewiesenen Lohnleistungen.
Gruß