Nachverhandlung Zahlungsplan, bitte um Hilfe

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A

alter0029

Bundesanzeiger - davon habe ich noch nie etwas gehört. Jetzt habe ich da mal nachgesehen. Da finde ich das hier.
Anlagevermögen 57.716,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 313,00
II. Sachanlagen 57.403,00

Über den Daumen gepeilt würde ich mal sagen, üppig ist das nicht. Da können die die 16.500 € von mir gerade gut gebrauchen.
Kein Wunder, dass die mir die Bankbürgschaft verwehren
Die Frage ist nur, was kann ich tun?
 
A

alter0029

In meinem Bauvertrag steht: Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber vor der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung ohne wesentliche Mängel in Höhe von 5% der unter § 3 vereinbarten Vergütung...
Das habe ich übersehen, als ich diese Zahlung leistete. Insofern kann ich die Firma nicht belangen, dass ich diese Sicherheit zu spät bekomme, ist mir klar. An der Verpflichtung, diese Sicherheit zu übergeben, dürfte sich daran doch wohl kaum etwas ändern. Dann übergibt er mir die eben jetzt. Aber sich nun generell zu weigern, scheint mir nicht rechtens zu sein.
 
O

oleda222

Behalte von der nächsten Abschlagszahlung 5% der vereinbarten Vergütung als Sicherheit ein und zahle diese, sobald er eine alternative Sicherheit überreicht hat. Dies würde ich auf dem Überweisungsträger und direkt nach Überweisung schriftlich festhalten.
 
B

Bauexperte

@ alter0029

Was _genau_ steht im Vertrag zur Sicherheitsleistung geschrieben?


Liebe Grüsse, Bauexperte von unterwegs
Bauexperte
 
A

alter0029

Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber vor der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung ohne wesentliche Mängel in Höhe von 5% der unter § 3 vereinbarten Vergütung. Die Sicherheit kann durch eine Bürgschaft, Garantie oder ein gleichwertiges Zahlungsversprechen einer in der EU zugelassenen Kredit- oder Versicherungsinstitution geleistet werden.
 
B

Bauexperte

Dann hättest Du sowieso nichts einbehalten können; allerdings auf Vertragserfüllung dringen sollen.

Ich würde an Deiner Stelle Deinen RA seine Arbeit machen lassen; betraut mit der Angelegenheit ist er ja wohl. Alles andere wäre imho kontraproduktiv


Liebe Grüsse, Bauexperte von unterwegs
Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 01.12.2024
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