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Papa-machts
Hallo Leute,
wie genau wird die Berechnung für den Nachweis der Eingeschossigkeit gemacht?
Ich weiß das mit 2/3 Fläche zum EG... und das mit der Höhe von 2,3m im OG usw...
Genauer interessiert mich folgendes:
Muss zur Berücksichtigung der Fläche im EG die überdachte Terrasse mitberechnet werden, wenn sie nur von 2 Seiten geschlossen ist? Oder wird nur das berücksichtigt, was von drei Seiten geschlossen ist?
Wir planen eine überdachte Terrasse im EG. Dabei sind in einer Ecke des Hauses die Wände eingerückt. Dadurch sind nur 2 Seiten der Überdachung geschloßen. Zählt das auch zur Fläche vom EG?
Damit ihr es euch besser vorstellen könnt, hab ich mal den Plan vom EG hochgeladen.
Wir planen den Bau in Hessen.
Vielen Dank und bis bald.
wie genau wird die Berechnung für den Nachweis der Eingeschossigkeit gemacht?
Ich weiß das mit 2/3 Fläche zum EG... und das mit der Höhe von 2,3m im OG usw...
Genauer interessiert mich folgendes:
Muss zur Berücksichtigung der Fläche im EG die überdachte Terrasse mitberechnet werden, wenn sie nur von 2 Seiten geschlossen ist? Oder wird nur das berücksichtigt, was von drei Seiten geschlossen ist?
Wir planen eine überdachte Terrasse im EG. Dabei sind in einer Ecke des Hauses die Wände eingerückt. Dadurch sind nur 2 Seiten der Überdachung geschloßen. Zählt das auch zur Fläche vom EG?
Damit ihr es euch besser vorstellen könnt, hab ich mal den Plan vom EG hochgeladen.
Wir planen den Bau in Hessen.
Vielen Dank und bis bald.
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