38° statt 35° DN bringen bei 10 (9) m Haustiefe 40,5 (36,5) cm mehr Höhe im First (Achtung: nicht nur zum Stehen, sondern auch für das Haus !). Die 2m-Linie rückt dabei ca. 30 cm näher an die Hauswand. Bei 1,20 m Kniestock kommt die 2m-Linie bei 38° DN ca. 1,02 m nach der Hauswand. Bei 10 m Haustiefe bedeutete das bereits einen 7,95 m tiefen Zweimeterbereich und somit: Vollgeschoßalarm !
Das würde mich schon nachzurechnen reizen, ob man das DG nicht gleich (mit 40° DN) als OG nehmen könnte.
Fußbodenheizung auf einer Fläche, wo ein paar Hanteln nebst Trainingskleidung für den nächsten Neujahrsvorsatz herumliegen, halte ich für verzichtbar.
Mindestens wenn man einen Kniestock für mehr nutzbaren Raum will, scheint mir eine Dachkonstruktion mit Kopfhöhe beschränkender Wirkung nicht passend.
Abhängig von den auf dem Grundstück zulässigen Höhen würde ich zunächst klären, wie viel davon für Anpassungen des Gebäudes an das Gelände "verbraucht" wird. Da wird der Kniestock dann oft schon zum Kniestöckchen.
Je mehr über die Christbaumschmucklagerung hinaus gehende Verwendungen man für den Dachboden hat, desto mehr empfiehlt sich, eine "ausgewachsene" Treppe dorthin zu führen. Wenn das durch die Weiterführung der Treppe ins OG geschehen soll und man die Treppenlage nicht vom DG diktieren lassen will, läßt sich die Kopfhöhe dafür nötigenfalls auch durch ein Zwerchhaus beschaffen, da muß nicht gleich das ganze Dach einen Kniestock für bekommen.
Nicht-Wohnräume haben viel Eigenleistungspotential - Gipskartonplatten, Dämmkeile & Co. lieben Heimwerker.