Neubau Hauskauf und die MwSt

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K1300S

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So, und jetzt sind hoffentlich alle Erbsenzähler und Korinthenk***r fertig.

Wie sieht denn die Realität aus? ENTWEDER man regelt Sonderwünsche vor dem Kaufvertrag, dann stehen die natürlich auch mit einem Preis zu Buche und werden entsprechend vom FA mit Grunderwerbsteuer. belegt (wobei die MwSt. dort auch enthalten ist), ODER - was aus meiner Erfahrung heraus eher der Praxis entspricht - sie "ergeben" sich im Laufe des Baufortschritts und werden dann zwischen Handwerker/GU und Käufer abgehandelt - mit Rechnung und MwSt. In letzterem Fall habe ich zumindest noch nicht davon gehört, dass das FA zusätzlich Grunderwerbsteuer. erhebt, wobei das vermutlich rein rechtlich sogar zulässig wäre.

VG

K1300S
 
M

Momad

Ein Bauträger erbringt umsatzsteuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 9a UStG, wenn er mit dem Gebäude (Haus, ETW) ein Grundstück oder Grundstücksteil verkauft.
 
N

nordanney

Ein Bauträger erbringt umsatzsteuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 9a UStG, wenn er mit dem Gebäude (Haus, ETW) ein Grundstück oder Grundstücksteil verkauft.
Aber doch nur für den Enderwerber. Somit ist tatsächlich zu zahlende Preis identisch zu dem, den der GU o.ä. in Rechnung stellt.
 
Zuletzt aktualisiert 18.05.2024
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