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goldfisch138
Hallo zusammen,
ich bin neu im Forum und habe einen klaren Wunsch: Mehr Klarheit im Förderungsdschungel durch die Kompetenzbündelung der Mitglieder hier zu erhalten.
Für das ein oder andere Förderprogramm wird es relevant sein: Ich bin ledig, habe keine Kinder und möchte mir mit meiner Freundin den Traum vom Eigenheim erfüllen.
Kurz zu meinem geplanten Wohnobjekt:
Wir sind aktuell in der Planungsphase unseres Eigenheims, welches im oberen Stock noch eine Wohnung zur Vermietung bietet. Wir peilen hierbei den KfW 40 Standard an und werden dies laut des Architekten auch schaffen. Das Haus verfügt über eine Lüftungsanlage, welche zentral gesteuert wird.
Geheizt wird über eine Wärmepumpe - hier haben wir überlegt, ob wir uns über eine Fernwärmeleitung an die Hackschnitzelheizung unseres Vaters anbinden werden. Allerdings fängt es hier schon an mit den Voraussetzungen, welche eine Förderung grundsätzlich zum Scheitern bringen könnten. Für den Einbau der Hackschnitzelheizung konnten wir damals seitens der BAFA eine Förderung für den Wechsel Öl zu Hackschnitzel geltend machen.
Ich habe mich hier bereits ein wenig eingelesen und bin hierbei über KfW 297 gestolpert, welche aber als Bedingung aufweist, dass das Gebäude "nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird." Zählt Hackschnitzel hierbei schon als Biomasse?
Welche Förderprogramme sind denn für einen Neubau mit KfW 297 grundsätzlich kombinierbar und für meinen Anwendungsfall grundsätzlich in Erwägung zu ziehen? Gibt es hier evtl. von der Bafa kombinierbare Förderprogramme?
Danke euch vorab!
Gruß
Goldfisch138
ich bin neu im Forum und habe einen klaren Wunsch: Mehr Klarheit im Förderungsdschungel durch die Kompetenzbündelung der Mitglieder hier zu erhalten.
Für das ein oder andere Förderprogramm wird es relevant sein: Ich bin ledig, habe keine Kinder und möchte mir mit meiner Freundin den Traum vom Eigenheim erfüllen.
Kurz zu meinem geplanten Wohnobjekt:
Wir sind aktuell in der Planungsphase unseres Eigenheims, welches im oberen Stock noch eine Wohnung zur Vermietung bietet. Wir peilen hierbei den KfW 40 Standard an und werden dies laut des Architekten auch schaffen. Das Haus verfügt über eine Lüftungsanlage, welche zentral gesteuert wird.
Geheizt wird über eine Wärmepumpe - hier haben wir überlegt, ob wir uns über eine Fernwärmeleitung an die Hackschnitzelheizung unseres Vaters anbinden werden. Allerdings fängt es hier schon an mit den Voraussetzungen, welche eine Förderung grundsätzlich zum Scheitern bringen könnten. Für den Einbau der Hackschnitzelheizung konnten wir damals seitens der BAFA eine Förderung für den Wechsel Öl zu Hackschnitzel geltend machen.
Ich habe mich hier bereits ein wenig eingelesen und bin hierbei über KfW 297 gestolpert, welche aber als Bedingung aufweist, dass das Gebäude "nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird." Zählt Hackschnitzel hierbei schon als Biomasse?
Welche Förderprogramme sind denn für einen Neubau mit KfW 297 grundsätzlich kombinierbar und für meinen Anwendungsfall grundsätzlich in Erwägung zu ziehen? Gibt es hier evtl. von der Bafa kombinierbare Förderprogramme?
Danke euch vorab!
Gruß
Goldfisch138