G
gerpp
Hallo,
wir haben diese Woche eine Zusage für ein Grundstück von einer Gemeinde erhalten. Das Grundstück ist laut der Zusage "erschlossen".
Ich bin bisher davon ausgegangen, dass dies bedeutet, dass im alle Anschlüsse grundstücksnah erreichbar sind und alle Straßen, Gehwege, Beleuchtung etc. im Kaufpreis enthalten sind.
Vorhin habe ich gelesen, dass bei Neubaugebieten teilweise noch Geld dafür im Nachhinein verlangt wird.
Ich werde nächste Woche bei der Gemeinde anrufen und nachfragen.
Könnt Ihr mir sagen wo so etwas geregelt ist, ob für die Erschließungskosten extra bezahlt werden muss oder die Kosten bereits im Grundstückspreis enthalten sind?
Ich habe selber nicht finden können, vermutlich habe ich nicht nach dem richtigen Begriff gesucht.
Danke!
wir haben diese Woche eine Zusage für ein Grundstück von einer Gemeinde erhalten. Das Grundstück ist laut der Zusage "erschlossen".
Ich bin bisher davon ausgegangen, dass dies bedeutet, dass im alle Anschlüsse grundstücksnah erreichbar sind und alle Straßen, Gehwege, Beleuchtung etc. im Kaufpreis enthalten sind.
Vorhin habe ich gelesen, dass bei Neubaugebieten teilweise noch Geld dafür im Nachhinein verlangt wird.
Ich werde nächste Woche bei der Gemeinde anrufen und nachfragen.
Könnt Ihr mir sagen wo so etwas geregelt ist, ob für die Erschließungskosten extra bezahlt werden muss oder die Kosten bereits im Grundstückspreis enthalten sind?
Ich habe selber nicht finden können, vermutlich habe ich nicht nach dem richtigen Begriff gesucht.
Danke!