S
S.Henker
Hallo liebe Mitglieder im Hausbau-Forum,
seit Februar bin ich Bauherr und beabsichtige den Bau eines Einfamilienhauses. Momentan steckt das Projekt noch in den Planungsschuhen, jedoch gibt es mit der Hausbau-Firma ein Problem.
Den Werkvertrag habe ich mit der Firma im Februar 2021 geschlossen. Darin ist ein Festpreis vereinbart. (Auszug: “Der vereinbarte Gesamtpreis ist ein verbindlicher Festpreis. Sollte sich aus von *** nicht zu vertretenden Gründen der Baubeginn über 12 Monate nach Bauwerkvertrag hinaus verschieben, bleibt *** das Recht vorbehalten, für den Lohn- und Materialanteil der Leistungen einen billigem Ermessen entsprechenden Teuerungszuschlag zu berechnen.”)
Meiner Meinung nach war ein bevorstehender Preisanstieg zu diesem Zeitpunkt bereits absehbar, weshalb ich den Vertrag unterzeichnet habe, gleichzeitig war dies auch Argument der Hausbaufirma.
Laut Aussage der Baufirma ist mit einem Baubeginn innerhalb der 12 Monate auch nicht zu rechnen, da es aufgrund der Materialknappheit auf vielen Baustellen zu Verzögerungen gekommen ist. War das im Februar nicht schon absehbar?
Heute telefonierte ich mit der Firma. Anlass war deren Information, dass die neue KFW-Förderung nur mit neu abgeschlossenen Werkverträgen möglich ist. Sie bieten mir an, den alten Vertrag aufzulösen und einen neuen, 30 000 € teureren, abzuschließen, um die Förderung beantragen zu können.
Jetzt zu meinen konkreten Fragen:
1. Ist mit einem im Februar 2021 abgeschlossenen Werkvertrag ein KFW-Förderantrag nach den neuen Bedingungen trotzdem möglich? Der Bau hat ja noch nicht begonnen.
2. Ist die Hausbaufirma in der derzeitigen Situation berechtigt, die Festpreisbindung aufzuheben?
Ich freue mich und bedanke mich im Voraus für eure Antworten!
Silvio
seit Februar bin ich Bauherr und beabsichtige den Bau eines Einfamilienhauses. Momentan steckt das Projekt noch in den Planungsschuhen, jedoch gibt es mit der Hausbau-Firma ein Problem.
Den Werkvertrag habe ich mit der Firma im Februar 2021 geschlossen. Darin ist ein Festpreis vereinbart. (Auszug: “Der vereinbarte Gesamtpreis ist ein verbindlicher Festpreis. Sollte sich aus von *** nicht zu vertretenden Gründen der Baubeginn über 12 Monate nach Bauwerkvertrag hinaus verschieben, bleibt *** das Recht vorbehalten, für den Lohn- und Materialanteil der Leistungen einen billigem Ermessen entsprechenden Teuerungszuschlag zu berechnen.”)
Meiner Meinung nach war ein bevorstehender Preisanstieg zu diesem Zeitpunkt bereits absehbar, weshalb ich den Vertrag unterzeichnet habe, gleichzeitig war dies auch Argument der Hausbaufirma.
Laut Aussage der Baufirma ist mit einem Baubeginn innerhalb der 12 Monate auch nicht zu rechnen, da es aufgrund der Materialknappheit auf vielen Baustellen zu Verzögerungen gekommen ist. War das im Februar nicht schon absehbar?
Heute telefonierte ich mit der Firma. Anlass war deren Information, dass die neue KFW-Förderung nur mit neu abgeschlossenen Werkverträgen möglich ist. Sie bieten mir an, den alten Vertrag aufzulösen und einen neuen, 30 000 € teureren, abzuschließen, um die Förderung beantragen zu können.
Jetzt zu meinen konkreten Fragen:
1. Ist mit einem im Februar 2021 abgeschlossenen Werkvertrag ein KFW-Förderantrag nach den neuen Bedingungen trotzdem möglich? Der Bau hat ja noch nicht begonnen.
2. Ist die Hausbaufirma in der derzeitigen Situation berechtigt, die Festpreisbindung aufzuheben?
Ich freue mich und bedanke mich im Voraus für eure Antworten!
Silvio