Notar Vertrag Grundstück prüfen lassen oder nicht?

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Michlhausbauaa

Ohne daß Du die Ehre kaufen zu dürfen einem Losglück verdankst oder Einheimischenpunkte in die Waagschale werfen mußtest, also so richtig marktmäßig im freien Verkauf ?
Was war das Gebiet denn bisher (Acker, Gewerbebrache, ...) ?
Es war vorher ein Acker, angrenzend ist aber bereits ein 1. Teil des Baugebietes der vor 5 Jahren entstanden ist.

Normaler Ablauf, Anruf bei der Gemeinde und anschließend auf eine Interessentenliste gekommen und dann als die Grundstücke offiziell frei gegeben wurden einer der schnellsten gewesen, der auf die Email geantwortet hat denke ich. (Stand drin, Antworten werden der Reihe nach abgehandelt - klang komisch aber hat ja geklappt :) Reservierungsgebühr hab ich vor 1 Monat schon überwiesen und Reservierungsvertrag unterzeichnet)
 
S

Sparfuchs77

Ich hab's von nem Anwalt prüfen lassen. Hat mich paar Euro gekostet und hab 2 hilfreiche Tipps bekommen was noch mit rein sollte. Gut schlafen konnte ich danach auch wieder
 
N

nordanney

Prüfen lassen ist ok. ABER: Echte Änderungswünsche, die über marginale Kleinigkeiten hinausgehen, wirst Du zwar anbringen, aber nicht umsetzen können. Das sind Standardverträge, die fürs ganze Baugebiet gelten.

Ganz ehrlich? Vergiss die Prüfung und unterschreib, sonst macht es jemand anderes.
 
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Michlhausbauaa

Prüfen lassen ist ok. ABER: Echte Änderungswünsche, die über marginale Kleinigkeiten hinausgehen, wirst Du zwar anbringen, aber nicht umsetzen können. Das sind Standardverträge, die fürs ganze Baugebiet gelten.

Ganz ehrlich? Vergiss die Prüfung und unterschreib, sonst macht es jemand anderes.
Erschlossen ist schon alles, von daher denk ich werd ich nichts prüfen lassen.
 
O

Octrineddy

Das, was der "Otto Normal" als erschlossen ansieht, muss nicht zwangsläufig rechtlich erschlossen sein. Des Weiteren gibt es im Beitragsrecht die Unterscheidung zwischen der sachlichen Beitragspflicht und der persönlichen. Dazwischen kann auch mal ein-vier Jahr rechnen in einer Behörde liegen. Von daher die Frage: Gibt es einen Ablösevertrag über die Erschließungskosten? Oder kommt in ein paar Jahren die Überraschungs-Rechnung über Beiträge nach dem §§127 ff Baugesetzbuch?
 
Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
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