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Leon
In der Aufstellung der Baunebenkosten ist bei "1. Grundstück" der Notar mit ca. 1,5 % vom Grundstückspreis angegeben. Sollte ich nun ein Grundstück als Schenkung erhalten, muss ich dann einen Mindestbeitrag an den Notar für die Eintragung im Grundbuch berappen? Ganz umsonst wird er es vermutlich nicht machen. Kann der Wert von 1,5 % sich kommunal unterscheiden?
Danke für Eure Antworten!
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