Notarkosten zu hoch? Notargebühren, Grundschuld, Grundstückskosten

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Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
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B

Bieber0815

Hauptsächlich macht mich die Berechnungsgrundlage mit den aufgeschlagenen 2x20% und 1x10% stutzig.
Berechnungsgrundlage ist der "Geschäftswert". Durch die Bauverpflichtung hat der Vorgang einen höheren Wert als nur der schnöde Kauf des Grundstücks. Du wirst ja nun für mehrere 100 000 Euro ein Haus errichten. Diesem Umstand wird durch den pauschalen Aufschlag von 20 % Rechnung getragen. (Ähnlich wird es bei der Grunderwerbsteuer laufen, oder?).

Dass die Selbstnutzungspflicht einen Wert hat, finde ich überraschend, aber ... so ist das wohl. Verfügungsbeschränkung? Keine Ahnung ...
 
D

dohuli

Wenn man in die einschlägigen Rechner im Internet die Kosten für die Eintragung der Grundschuld in Höhe von 350.000 € eingibt, spuckt ein Rechner 1060 € für Notar + 685 € für Grundbuchamt aus.

Für den Grundstückskauf werden bei Betrag 76.000 € rund 780 € für Notar und 330 € für Amt ausgegeben.
In Summe macht das 2855€.

Die 500 € Unterschied, die du bezahlen musst, ergeben sich also nur aus dem höher angesetzten Grundstückswert.

Die Bauverpflichtung, Selbstnutzungsverpflichtung und Verfügungsbeschr. dürfen berechnet werden, wenn diese im Kaufvertrag vom Grundstück stehen (oft bei Kauf von Gemeinde/Stadt). Schau mal in den Kaufvertrag, diese Begriffe sollten aufgeführt sein.

Wenn dem so ist, passt alles.
 
L

Lückenfüller

Das Thema interessiert uns auch gerade, da wir wahrscheinlich von der Stadt ein Grundstück erwerben werden, welches ebenso eine Bauverpflichtung innerhalb von zwei Jahren beinhaltet.

Ob eine Bauverpflichtung aber wirklich eine höhere Bemessungsgrundlage (Für Notar/ Grunderwerbsteuer) begründet, würde ich in Frage stellen.
 
C

Caspar2020

Nein. Diese Berechnungsgrundlage dient nur zur Ermittlung der Notarkosten.

Etwas überraschend ist nur die Höhe (also 2x20 + 10). Da schon mal bei Notar nachgefragt?

Die Kosten für Grundbuch beziehen sich auf die tatsächlichen Werte für die Grundschuld sowie den Kaufpreis (wenn z.b. Auflassungsvormerkubg etc).

Quasi hat der Notar mit den 3 Dingen "mehr" Arbeit

Viele Banken/Vermittler setzten eigentlich 2% an für dieses
Gedöns an.
 
Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
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