Notarkostenrechnung nach Schenkung

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Käsemädchen

Hallo Miteinander!

Vor ein paar Wochen hat mir meine Oma ihr Haus mitsamt Grundstück mittels einer Schenkung übertragen.

Im Schenkungsvertrag wurde der Wert des Grundstückes mit 30.000€ festgehalten. Der Wert wurde bei dem Beurkundungstermin von den weiteren Beteiligten geschätzt.

Heute habe ich die beglaubigte Kopie des Vertrages erhalten sowie die Rechnung des Notars. Hierin ist der Wert mit 45.000€ betitelt, und entsprechend auch die Gebühren hierfür angesetzt.

Ist das so richtig? Ich dachte die Notarkosten bei einer Schenkung richten sich nach dem geschätzten Wert im Vertrag.

LG!
 
tomtom79

tomtom79

Wer hat geschätzt? Der Notar ist ja auch nicht blöd und wird Richtwerte haben um an sein geld zu kommen.
 
K

Käsemädchen

Wer hat geschätzt? Der Notar ist ja auch nicht blöd und wird Richtwerte haben um an sein geld zu kommen.
Geschätzt haben alle Beteiligten, sprich meine Oma und deren Kinder, so wie es bei einer Schenkung üblich ist.
Verstehe nur den Sinn dahinter nicht, dass der Notar dann trotzdem das abrechnet was er möchte. Dann könnte man sich das theoretisch ja sparen und gleich einen Richtwert ansetzen.
 
H

HilfeHilfe

Das eine ist wichtig für Finanzamt , das andere für ihn . Was hat er angesetzt ? Bodenrichtwert ?
 
K

Käsemädchen

Das eine ist wichtig für Finanzamt , das andere für ihn . Was hat er angesetzt ? Bodenrichtwert ?
Keine Ahnung, wie der Notar auf den Wert kommt. Wie gesagt, im Vertrag stehen 30.000€, wonach sich meines Erachtens die Notarkosten richten sollen.
Dass das Finanzamt ggf. nochmal anders bewertet, ist mir schon klar, das hat aber letztendlich nichts mit den Notarkosten zu tun? Oder sehe ich das falsch?

Ich rufe am besten morgen nochmal da an und frage, wie er auf den Wert kommt. Vielleicht war es ja auch nur ein Versehen
 
Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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