K
Käsemädchen
Hallo Miteinander!
Vor ein paar Wochen hat mir meine Oma ihr Haus mitsamt Grundstück mittels einer Schenkung übertragen.
Im Schenkungsvertrag wurde der Wert des Grundstückes mit 30.000€ festgehalten. Der Wert wurde bei dem Beurkundungstermin von den weiteren Beteiligten geschätzt.
Heute habe ich die beglaubigte Kopie des Vertrages erhalten sowie die Rechnung des Notars. Hierin ist der Wert mit 45.000€ betitelt, und entsprechend auch die Gebühren hierfür angesetzt.
Ist das so richtig? Ich dachte die Notarkosten bei einer Schenkung richten sich nach dem geschätzten Wert im Vertrag.
LG!
Vor ein paar Wochen hat mir meine Oma ihr Haus mitsamt Grundstück mittels einer Schenkung übertragen.
Im Schenkungsvertrag wurde der Wert des Grundstückes mit 30.000€ festgehalten. Der Wert wurde bei dem Beurkundungstermin von den weiteren Beteiligten geschätzt.
Heute habe ich die beglaubigte Kopie des Vertrages erhalten sowie die Rechnung des Notars. Hierin ist der Wert mit 45.000€ betitelt, und entsprechend auch die Gebühren hierfür angesetzt.
Ist das so richtig? Ich dachte die Notarkosten bei einer Schenkung richten sich nach dem geschätzten Wert im Vertrag.
LG!