Nutzungsschablone gütig in nicht-überbaubarer Grundstücksfläche

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B

BaWÜ

Hallo,
wir haben in Baden-Württemberg eine Doppelhaushälfte gekauft.

Das Grundstück ist unterteilt in eine nicht-überbaubare Grundstücksfläche und eine überbaubare Grundstücksfläche.

Die Nutzungsschablone schreibt vor: Doppelhausbebauung, Satteldach.


Auf der nicht-überbaubaren Fläche wollen wir nun eine Doppelgarage bauen. Diese ist zulässig an dieser Stelle. Die Frage ist nur - die Verpflichtung zum Satteldach gilt diese nun auch für die Garage - sprich auch für die nicht-überbaubare Fläche? Ich würde das so interpretieren als dass diese Vorgaben nur für die überbaubare Fläche gelten.

Danke für eure Hilfe
 
W

Wastl

Frag bei deinem Bauamt nach - die erklären dir das auf Anhieb. In Bebauungsplänen ist oft - nicht immer - die Dachform gesondert für die Garagen vorgegeben. Ich würde es wie du interpretieren, aber ein Anruf sollte Klarheit bringen.
 
Zuletzt aktualisiert 20.05.2024
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