A
Aloadihoa
Hallo,
im Anhang ist ein Ausschnitt mit mittig zwei Grundstücken, die in einem verkehrsberuhigten Bereich liegen und vor denen öffentliche Parkplätze eingezeichnet sind (grau).
Garagen dürfen in seitliche Abstandsflächen gebaut werden, bei dem Eckgrundstück darf also die Garage an die Nordostseite des Hauses (oben ist Norden), außerhalb des blauen Baufensters, also an Planstraße E gesetzt werden.
Durch die zwei öffentlichen Stellplätze und den Baum fällt die Alternative, die Garage zum unteren Nachbar zu bauen sowieso weg, oder? Zufahrt zur Garage ist ja dann durch die Stellplätze eh gar nicht möglich.
Was macht dann der Besitzer des Grundstücks eins unten dran? Dessen Grundstück ist auch von zwei Stellplätzen versperrt, zufahrt wäre nur oberhalb vom Baum möglich. Wobei ich nicht weiss, was diese kleine graue Fläche mit dem grauen Eck drin bedeutet.
Könnt ihr das mal bitte kommentieren?
Gruß
Christoph
im Anhang ist ein Ausschnitt mit mittig zwei Grundstücken, die in einem verkehrsberuhigten Bereich liegen und vor denen öffentliche Parkplätze eingezeichnet sind (grau).
Garagen dürfen in seitliche Abstandsflächen gebaut werden, bei dem Eckgrundstück darf also die Garage an die Nordostseite des Hauses (oben ist Norden), außerhalb des blauen Baufensters, also an Planstraße E gesetzt werden.
Durch die zwei öffentlichen Stellplätze und den Baum fällt die Alternative, die Garage zum unteren Nachbar zu bauen sowieso weg, oder? Zufahrt zur Garage ist ja dann durch die Stellplätze eh gar nicht möglich.
Was macht dann der Besitzer des Grundstücks eins unten dran? Dessen Grundstück ist auch von zwei Stellplätzen versperrt, zufahrt wäre nur oberhalb vom Baum möglich. Wobei ich nicht weiss, was diese kleine graue Fläche mit dem grauen Eck drin bedeutet.
Könnt ihr das mal bitte kommentieren?
Gruß
Christoph