Öffentlicher Parkplatz neben Grundstück kaufen.

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D

DG

Du hast mMn zwei Möglichkeiten:
  1. Kauf der Fläche incl. der Kosten für Vermessung, Notar, Kaufpreis an die Stadt, Grunderwerbsteuer - was in Summe im Vergleich zu der kleinen Fläche relativ teuer ist.
  2. Pacht/Miete - dann bleibt die Fläche städtisches Eigentum und Du zahlst jährlich für die Nutzung, darfst dafür ein Schild mit Deinem Nummernschild aufstellen oder Deiner Hausnummer darauf, damit jeder erkennen kann, dass es keine öffentliche Parkfläche ist.
MfG
Dirk Grafe
 
S

Schwarzwolf

Ich muss die Vermessung für das Grundstück sowieso zahlen wurde mir gesagt, da das Haus auf einem großen Grundstück steht und es genau Vermessen werden muss was ich davon kaufe.
Das war bis jetzt für die Stadt irrelevant, da die Häuser bislang vermietet waren und bei Auszug direkt verkauft werden. Ich bin der erste der kauft.
Ich wollte das alles in einem Rutsch machen keine 2 Verträge. Wäre ja doppelt zu zahlen was quatsch ist.

Hm ist auch keine Tipp-Top Lösung. Vor allem kann die Stadt mir die Pacht Erlaubnis auch wieder entziehen ?? Aber falls es nicht anders geht, in Erwägung zu ziehen.
Wie siehts aus mit der Baulast die du angesprochen hast ?
 
D

DG

Ok, wenn die Grundstücksparzelle eh gebildet werden soll, spielt die zusätzliche Parkplatzfläche vermutlich keine Rolle.

Immer in Anlehnung an die Situation in NRW, das kann in BW anders aussehen:

Hier würde man die Teilung idealerweise für alle Häuser in einem Zug durchziehen und die Kosten anteilig auf die Einzel-Gebäude umlegen. Selbst bei einer Einzelparzellierung würde ich als Erwerber nicht die vollen Kosten übernehmen, weil die Stadt ihrerseits einen Nutzen aus der Teilung zieht, zumindest kann man so argumentieren. Also auf anteilige Kostenübernahme hinwirken.

Baulast kommt hier vermutlich nicht in Frage, das hängt aber davon ab, wie die Stadt die Sache sieht. Wenn Du eh einen Vermesser brauchst, solltest Du Dich örtlich mit einem in Verbindung setzen, der kann Dir sicher die Details der verschiedenen Möglichkeiten erklären.

MfG
Dirk Grafe
 
S

Schwarzwolf

Das denk ich nicht das die Stadt das direkt durchzieht, so wie verkauft wird so wird auch vermessen denk ich mal. Mir wurde direkt bei Anfrage vor paar Wochen gesagt das ich die Kosten der Vermessung zu tragen hätte ca. 1500 Euro + - kommt das hin ? Ich denke auch das die jemand von der Stadt hinschicken zum Vermessen und ich keinen suchen muss, die haben ja die Leute dort sitzen.

Die anteilige Kostenübernahme werde ich trotzdem ansprechen, welchen Nutzen zieht den die Stadt davon? Mir fallen gerade nichts ein? Dann kann ich das in das Gespräch einbauen. )

Danke
 
D

DG

Ganz einfach - die Stadt kann das Reststück im Ganzen verkaufen wenn sie will. Das klingt auf den ersten Blick blöd, aber eine neue Grenze hat immer zwei Nachbarn, also haben auch zwei Nachbarn einen Nutzen aus der Grenze. Die Städte tun immer so, als ob es diesen Effekt nicht gäbe, aber spätestens bei der letzten Teilung wird der Vorteil für die Stadt offensichtlich - der Vorletzte Käufer soll dann nämlich die letzte Teilung bezahlen ... und die Stadt erhält das letzte Einzelgrundstück fertig vermessen ... ohne sich an den Kosten beteiligt zu haben.

€1.500 ist auch i.O., in NRW wäre das definitiv teurer, hängt aber auch davon ab, wie die Gebühren in BW geregelt sind und welche Kosten in der genannten Summe enthalten sind. Ob die Stadt das selbst messen kann, hängt davon ab, ob die Stadt selbst Grundstücksteilungen durchführen kann (ich weiß ja nicht, wo das Objekt liegt). Das kann nicht jede Stadt selbst.

Wenn Du die Musik schon bezahlen sollst, kannst Du Dir auch aussuchen, wer es machen soll. Wenn die Stadt noch auf Durchführung durch eigene Leute pocht, dann sollte sie sich auch an den Kosten beteiligen und diese für alle Beteiligten möglichst gering halten, sprich: gesamtheitlich vermessen lassen.

MfG
Dirk Grafe
 
S

Schwarzwolf

Ja klingt logisch. Ich werde mal sehen was ich am Montag erreichen kann und hier das Ergebnis reinschreiben. Vielen Dank für die nette Auskunft soweit
 
Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
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