So einfach ist das nicht, wenn man mit GU/BT oder „schlüsselfertig“ baut.
Da werden bei Eigenleistungen WÄHREND der Bauphase VOR der Übergabe meist nur 2 Augen vom GU/BT zugedrückt, da es eben nicht gewollt ist, dass Handwerker einen Bau, also ihre Arbeitsstätte, mit Samtschuhen anfassen müssen. Das sollte auch bei jedem im Kleingedruckten stehen. Es ist also offiziell nicht erlaubt bzw. gewünscht, sondern erst nach der Abnahme durchzuführen. Da ist es auch egal, ob durch einen Handwerker oder selbst.
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Ärgerlich: nachbehandeln, Ölen, und mit der Zeit verschwinden die Unterschiede.