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Moin,
wir haben ein Eckgrundstück und ich würde gerne quer zur Grenze mit anschließender Straße eine Pergola aufstellen. Zur besseren Übersicht habe ich ein Screenshot aus einen 3D Programm. (Pergola in rot, Grundstück grau, 3m Grenzbebauung blaue Linie) Der Mindestabstand zur Grenze beträgt ~0,5m, wahrscheinlich sogar etwas mehr.
Laut der Landesbauordnung für Schleswig Holstein gilt:
Welche Höhe ist zulässig und von wo wird gemessen ? Unser Grundstück ist schon satt höher als die Straße. Wenn man von der Straße aus misst, würde keiner mehr unter der Pergola langlaufen können.
wir haben ein Eckgrundstück und ich würde gerne quer zur Grenze mit anschließender Straße eine Pergola aufstellen. Zur besseren Übersicht habe ich ein Screenshot aus einen 3D Programm. (Pergola in rot, Grundstück grau, 3m Grenzbebauung blaue Linie) Der Mindestabstand zur Grenze beträgt ~0,5m, wahrscheinlich sogar etwas mehr.
Laut der Landesbauordnung für Schleswig Holstein gilt:
und hier der entschiedene Satz:Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein
(Landesbauordnung) 1)
Vom 22. Januar 2009
§ 6
Abstandsflächen, Abstände
(1) Vor den Außenwänden von Gebäuden sind Abstandsflächen von oberirdischen Gebäuden freizuhalten. Satz 1 gilt entsprechend für andere Anlagen, von denen Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen, gegenüber Gebäuden und Grundstücksgrenzen. Wirkungen wie von Gebäuden gehen von ihnen insbesondere aus, wenn sie länger als 5 m und höher als 2 m sind, bei Terrassen, wenn diese höher als 1 m sind. Eine Abstandsfläche ist nicht erforderlich vor Außenwänden, die an Grundstücksgrenzen errichtet werden, wenn nach planungsrechtlichen Vorschriften an die Grenze gebaut werden muss oder gebaut werden darf.
nun die Frage: Darf ich die Pergola da hinstellen ? Darf die Pergola ein kleines Blechdach bekommen und damit dann zum "Freisitz" werden?(8) In den Abstandsflächen sowie ohne eigene Abstandsflächen sind Kleinkinderspielplätze, Abstellanlagen für Fahrräder ohne Überdachung, Schwimmbecken, Maste, Terrassen, Pergolen und Überdachungen von Freisitzen sowie untergeordnete bauliche Anlagen wie offene Einfriedungen zulässig.
Welche Höhe ist zulässig und von wo wird gemessen ? Unser Grundstück ist schon satt höher als die Straße. Wenn man von der Straße aus misst, würde keiner mehr unter der Pergola langlaufen können.