H
Hilaria
Hallo zusammen, und wieder haben wir ein Problem. Kürzlich meldete sich das Entwässerungsamt bei mir und wollte das Protokoll der Dichtheitsprüfung und die Bestätigung der plankonformen Ausführung.
Beides habe ich von unserem Bauunternehmer erhalten und weitergeleitet.
Nun gestern der Hammer: die Ausführung entspricht nicht der ursprünglichen Planung und Genehmigung.
Unser Architekt hat wohl bei der Erstellung der Werkpläne "etwas verändert" (wovon wir nichts wussten).
Ich muss dazu sagen, dass die Leistung der Planung und das genehmigungsverfahren von einem anderen Architekten erstellt wurden. Dieser hatte dann keine Zeit mehr und wir sind mit den gesamten Unterlagen zu einem Bauunternehmen gegangen, haben einen Vertrag über die Ausführung geschlossen.
Wer ist denn in solch einem Fall verantwortlich ?
Wir sind doch mit den Genehmigungsunterlagen hingegegangen und haben gesagt, so wie genehmigt bitte bauen. Und das BU hat gesagt: jau, machen wir.
Nun will das Entwässerungsamt:
a.) Strafe für den Bauleiter, wegen Falschbekundung der plankonformen Ausführung
b.) Strafe für uns Bauherren
c.) Aufgrabung und Nachkontrolle der tatsächlichen Abwasserführung !!!! d.h. die Hälfte unseres Grundstücks wird wieder aufgerissen, Einfahrt und Garten. Wer zahlt denn diese Aktion?
Ist die Vorgehensweise vom Entwässerungsamt korrekt so?
Grüße
Hilaria
Beides habe ich von unserem Bauunternehmer erhalten und weitergeleitet.
Nun gestern der Hammer: die Ausführung entspricht nicht der ursprünglichen Planung und Genehmigung.
Unser Architekt hat wohl bei der Erstellung der Werkpläne "etwas verändert" (wovon wir nichts wussten).
Ich muss dazu sagen, dass die Leistung der Planung und das genehmigungsverfahren von einem anderen Architekten erstellt wurden. Dieser hatte dann keine Zeit mehr und wir sind mit den gesamten Unterlagen zu einem Bauunternehmen gegangen, haben einen Vertrag über die Ausführung geschlossen.
Wer ist denn in solch einem Fall verantwortlich ?
Wir sind doch mit den Genehmigungsunterlagen hingegegangen und haben gesagt, so wie genehmigt bitte bauen. Und das BU hat gesagt: jau, machen wir.
Nun will das Entwässerungsamt:
a.) Strafe für den Bauleiter, wegen Falschbekundung der plankonformen Ausführung
b.) Strafe für uns Bauherren
c.) Aufgrabung und Nachkontrolle der tatsächlichen Abwasserführung !!!! d.h. die Hälfte unseres Grundstücks wird wieder aufgerissen, Einfahrt und Garten. Wer zahlt denn diese Aktion?
Ist die Vorgehensweise vom Entwässerungsamt korrekt so?
Grüße
Hilaria
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