Salomea
Hallo,
durch Glück hatten wir die Möglichkeit uns ein ~900qm großes Grundstück zu reservieren. Bei genauerem Lesen des B-Plans haben wir nun gesehen, dass die 900qm ca. 150qm private Grünfläche beinhalten. In der Festsetzung steht neben Anweisungen zur Bepflanzung folgender Text: "Die Anlage von Fuß-, Rad- und Reitwegen in einer Breite von Max. 3m und in wassergebundener Bauweise ist zulässig." Wie gesagt, im Bebauungsplan ist das Areal als private Grünfläche bezeichnet.
Wie muss /darf ich den Text in der Festsetzung nun verstehen? Ist ggf. die Gemeinde berechtigt auf dieser private Grünfläche als Rad-, Fuß- oder Reitweg zu benutzen?
Ich habe bereist nach einer Definition von "privater Grünfläche" gesucht, bin da aber auch nicht so richtig fündig geworden. Könnt ihr mir da weiterhelfen? Welche Rechten und Pflichten bring so eine private Grünfläche mit sich?
Viele Grüße
durch Glück hatten wir die Möglichkeit uns ein ~900qm großes Grundstück zu reservieren. Bei genauerem Lesen des B-Plans haben wir nun gesehen, dass die 900qm ca. 150qm private Grünfläche beinhalten. In der Festsetzung steht neben Anweisungen zur Bepflanzung folgender Text: "Die Anlage von Fuß-, Rad- und Reitwegen in einer Breite von Max. 3m und in wassergebundener Bauweise ist zulässig." Wie gesagt, im Bebauungsplan ist das Areal als private Grünfläche bezeichnet.
Wie muss /darf ich den Text in der Festsetzung nun verstehen? Ist ggf. die Gemeinde berechtigt auf dieser private Grünfläche als Rad-, Fuß- oder Reitweg zu benutzen?
Ich habe bereist nach einer Definition von "privater Grünfläche" gesucht, bin da aber auch nicht so richtig fündig geworden. Könnt ihr mir da weiterhelfen? Welche Rechten und Pflichten bring so eine private Grünfläche mit sich?
Viele Grüße