D
DerErbauer
Guten Abend zusammen,
wir haben es als junge Familie (2 Kinder) durchgerechnet, lange überlegt und gewagt: Wir bauen ein Haus
Das Objekt wird von einem Bauträger neu erreichtet, der Bau hat bereits begonnen und im September 2020 steht der Einzug an.
Gehen wir von einem Finanzierungsvolumen von 400.000€ aus (die Zahlen sind fiktiv).
Die Finanzierung soll wie folgt erfolgen:
280.000€ über eine "normale" Geschäftsbank
120.000€ über die NRW.Bank mit einem Förderkredit "Neubau & Erwerb Wohneigentum"
Da wir mit einem Bauträger bauen, zählen wir beim Förderkredit als Ersterwerber, die Summe (120.000€) wird daher zu 100% nach Fertigstellung und Einzug ausgezahlt. Da der Bauträger jedoch nach Baufortschritt bezahlt wird, müssen die 120.000€ zwischenfinanziert werden.
Ich habe daraufhin viele Stunden mit dem Zusammentragen der Unterlagen und Terminen bei der Bewilligungsbehörde für den Förderkredit verbracht.
Der Kredit mit der Geschäftsbank wurde derweil über Interhyp vermittelt mit der klaren Bedingung, dass entsprechend der Förderkredit in Anspruch genommen wird und der Betrag zwischenfinanziert werden muss.
Bei einer örtlichen Bank haben wir ein gutes Angebot bekommen, über zwei Kredite:
280.000€ als Annuitätendarlehen
120.000€ ebenfalls als Annuitätendarlehen (eigentlich die Zwischenfinanzierung), aber mit kostenfreier 100% Sondertilgung, die dann getätigt wird, wenn der Förderkredit ausgezahlt worden ist.
Soweit, so gut. Die Bewilligungsbehörde für den Förderkredit hatte kurz gestutzt, weil es sich bei dem zweiten Kredit um keine klassische Zwischenfinanzierung handelt, hat aber grünes Licht gegeben, nachdem sie den Passus der 100% Sondertilgung gesehen hat.
Die Tage ist dann die Förderzusage der Bewilligungsbehörde samt 4-stelliger Verwaltungsrechnung bei uns eingegangen (Hurra ).
Dort ist jedoch keine Rede mehr von der Zwischenfinanzierung, die im Antragsformular angegeben war - kein Problem soweit.
Allerdings steht dort, dass vorrangig vor dem NRW.Bank-Kredit nur die 280.000€ Grundschuld für die Geschäftsbank stehen dürfen.
Die Tage kam dann auch Post von der NRW.Bank, die "schnellstmöglich" die Hypothek eingetragen haben will, sowie die letzten Unterlagen. Eine Hypothek über 120.000€.
Das Problem:
Mir war nicht bewusst, dass vorzeitig die NRW.Bank die Grundschuld ebenfalls haben möchte.
Jetzt steht die Geschäftsbank ("Hauptkredit" und Zwischenfinanzierung) mit 400.000€ Grundschuld im Grundbuch. Und laut Förderzusage dürfen nur 280.000€ drinstehen. Und die NRW.Bank will ebenfalls eine Hypothek eingetragen haben.
Dumme Situation, ich weiß, ich hätte hier wohl genauer hinsehen müssen - habe aber bis heute nichts gefunden, dass die Zwischenfinanzierung wohl nicht als Grundschuld eingetragen werden darf.
Ich ging davon aus, dass dann, wenn alle anderen Voraussetzungen für den Abruf des Förderkredites gegeben sind, Zug-um-Zug die Grundschuld der Geschäftsbank gemindert und zum Teil eben auf die NRW.Bank übertragen wird. Umso ärgerlicher, dass es nur um einige Monate geht (wenn das Haus im September 2020 fertig ist, und der Förderkredit ausgezahlt würde, wäre die "Zwischenfinanzierung" ohnehin obsolet/abgelöst ...).
Rücktrittsrecht bei den Kreditverträgen bei der Geschäftsbank ist natürlich bereits abgelaufen.
Meine Frage nun:
Wie kann ich den Förderkredit (wenn überhaupt) noch retten?
Hatte schon einmal Jemand eine ähnliche Situation?
Natürlich spreche ich zeitnah mit allen Beteiligten. Ist es hier ggf. strategisch sinnvoll mit einer Stelle zuerst zu sprechen?
Beste Grüße und vielen Dank für eure Einschätzungen und Tipps
wir haben es als junge Familie (2 Kinder) durchgerechnet, lange überlegt und gewagt: Wir bauen ein Haus
Das Objekt wird von einem Bauträger neu erreichtet, der Bau hat bereits begonnen und im September 2020 steht der Einzug an.
Gehen wir von einem Finanzierungsvolumen von 400.000€ aus (die Zahlen sind fiktiv).
Die Finanzierung soll wie folgt erfolgen:
280.000€ über eine "normale" Geschäftsbank
120.000€ über die NRW.Bank mit einem Förderkredit "Neubau & Erwerb Wohneigentum"
Da wir mit einem Bauträger bauen, zählen wir beim Förderkredit als Ersterwerber, die Summe (120.000€) wird daher zu 100% nach Fertigstellung und Einzug ausgezahlt. Da der Bauträger jedoch nach Baufortschritt bezahlt wird, müssen die 120.000€ zwischenfinanziert werden.
Ich habe daraufhin viele Stunden mit dem Zusammentragen der Unterlagen und Terminen bei der Bewilligungsbehörde für den Förderkredit verbracht.
Der Kredit mit der Geschäftsbank wurde derweil über Interhyp vermittelt mit der klaren Bedingung, dass entsprechend der Förderkredit in Anspruch genommen wird und der Betrag zwischenfinanziert werden muss.
Bei einer örtlichen Bank haben wir ein gutes Angebot bekommen, über zwei Kredite:
280.000€ als Annuitätendarlehen
120.000€ ebenfalls als Annuitätendarlehen (eigentlich die Zwischenfinanzierung), aber mit kostenfreier 100% Sondertilgung, die dann getätigt wird, wenn der Förderkredit ausgezahlt worden ist.
Soweit, so gut. Die Bewilligungsbehörde für den Förderkredit hatte kurz gestutzt, weil es sich bei dem zweiten Kredit um keine klassische Zwischenfinanzierung handelt, hat aber grünes Licht gegeben, nachdem sie den Passus der 100% Sondertilgung gesehen hat.
Die Tage ist dann die Förderzusage der Bewilligungsbehörde samt 4-stelliger Verwaltungsrechnung bei uns eingegangen (Hurra ).
Dort ist jedoch keine Rede mehr von der Zwischenfinanzierung, die im Antragsformular angegeben war - kein Problem soweit.
Allerdings steht dort, dass vorrangig vor dem NRW.Bank-Kredit nur die 280.000€ Grundschuld für die Geschäftsbank stehen dürfen.
Die Tage kam dann auch Post von der NRW.Bank, die "schnellstmöglich" die Hypothek eingetragen haben will, sowie die letzten Unterlagen. Eine Hypothek über 120.000€.
Das Problem:
Mir war nicht bewusst, dass vorzeitig die NRW.Bank die Grundschuld ebenfalls haben möchte.
Jetzt steht die Geschäftsbank ("Hauptkredit" und Zwischenfinanzierung) mit 400.000€ Grundschuld im Grundbuch. Und laut Förderzusage dürfen nur 280.000€ drinstehen. Und die NRW.Bank will ebenfalls eine Hypothek eingetragen haben.
Dumme Situation, ich weiß, ich hätte hier wohl genauer hinsehen müssen - habe aber bis heute nichts gefunden, dass die Zwischenfinanzierung wohl nicht als Grundschuld eingetragen werden darf.
Ich ging davon aus, dass dann, wenn alle anderen Voraussetzungen für den Abruf des Förderkredites gegeben sind, Zug-um-Zug die Grundschuld der Geschäftsbank gemindert und zum Teil eben auf die NRW.Bank übertragen wird. Umso ärgerlicher, dass es nur um einige Monate geht (wenn das Haus im September 2020 fertig ist, und der Förderkredit ausgezahlt würde, wäre die "Zwischenfinanzierung" ohnehin obsolet/abgelöst ...).
Rücktrittsrecht bei den Kreditverträgen bei der Geschäftsbank ist natürlich bereits abgelaufen.
Meine Frage nun:
Wie kann ich den Förderkredit (wenn überhaupt) noch retten?
Hatte schon einmal Jemand eine ähnliche Situation?
Natürlich spreche ich zeitnah mit allen Beteiligten. Ist es hier ggf. strategisch sinnvoll mit einer Stelle zuerst zu sprechen?
Beste Grüße und vielen Dank für eure Einschätzungen und Tipps