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cidajo-1
Hallo zusammen
Ich habe folgende Situation:
Meine Freundin und ich haben mitte März einen Mietvertrag für eine neue Wohnung unterschrieben mit Mietbeginn 15. Juni 2009.
Nur eine Woche später haben wie versucht vom Vertrag zurückzutretten, aus privaten Gründen, was von der Verwaltung nicht akzeptiert wurde. Sie haben uns gesagt, wir müssten einen Nachmieter stellen der die Wohnung zu den selben Konditionen übernimmt. Einen Nachmieter haben wir mittlerweile, der die Wohnung nun schon per Anfang Juni 2009 übernimmt und die Verträge sind unterschrieben bei der Verwaltung.
Die Verwaltung hat uns auch per Mail mitgeteilt, das wir somit aus der Haftung entlassen sind.
Nun hat uns die Verwaltung eine Rechnung über 200 Fr. geschickt. In der Rechnung steht nur "Rechnung für Umtriebe und Spesen Wiedervermietung ..."
Müssen wir diese Rechnung bezahlen? Ich finde es ungerechtfertig, da wir ja den neuen Mieter gesucht haben!
Was könnt ihr mir raten?
Ich habe folgende Situation:
Meine Freundin und ich haben mitte März einen Mietvertrag für eine neue Wohnung unterschrieben mit Mietbeginn 15. Juni 2009.
Nur eine Woche später haben wie versucht vom Vertrag zurückzutretten, aus privaten Gründen, was von der Verwaltung nicht akzeptiert wurde. Sie haben uns gesagt, wir müssten einen Nachmieter stellen der die Wohnung zu den selben Konditionen übernimmt. Einen Nachmieter haben wir mittlerweile, der die Wohnung nun schon per Anfang Juni 2009 übernimmt und die Verträge sind unterschrieben bei der Verwaltung.
Die Verwaltung hat uns auch per Mail mitgeteilt, das wir somit aus der Haftung entlassen sind.
Nun hat uns die Verwaltung eine Rechnung über 200 Fr. geschickt. In der Rechnung steht nur "Rechnung für Umtriebe und Spesen Wiedervermietung ..."
Müssen wir diese Rechnung bezahlen? Ich finde es ungerechtfertig, da wir ja den neuen Mieter gesucht haben!
Was könnt ihr mir raten?