L
Lichthupe
Hallo Zusammen,
auch wir haben einen Bauwerkvertrag unterschrieben, den man hier im Forum und an anderer Stelle als Stadt & Land Standardvertrag findet. Wir suchen nun gerade verzweifelt eine Möglichkeit aus dem Vertrag den wir Ende August abgeschlossen haben wieder heraus zu kommen.
Wir haben von Stadt & Land bisher 4 Grundstücke angeboten bekommen und bisher alle 4 abgelehnt, da keines unserer Vorstellung entsprach. Wir bemühten uns nun auf eigene Faust ein Grundstück zu finden. Wir haben dann eines gefunden, was wir gern hätten haben wollen, dass aber von einem anderen Hausanbieter ist. Das berichteten wir dem Verkäufer von Stadt & Land und er setzte sich mit dem Haus- und Grundstücksanbieter in Verbindung. Der Grundstücksverkäufer sagte Stadt & Land das wir ein Grundstück haben könnten. Nun ist es so, dass dieser Hausanbieter eine Provision haben möchte und wir diese nicht zahlen wollen und das Grundstück bedeutend teurer wäre, als wenn wir mit diesem Anbieter bauen würden. Wir haben in keinster Weise Stadt & Land zugesagt, das wir dieses Grundstück erwerben wollen und wir haben auch keinen Auftrag an Stadt & Land erteilt. Es ist sozusagen noch nichts passiert und wir haben keine Zusage zu weiterer Verfahrensweise erteilt.
Das heißt ja für uns, dass der Punkt 1 im unten Angeführten (Grundstück), für uns relevant ist und wir die Zeit bis die 6 Monate um sind einfach absitzen können, keine weiteren Unterschriften Leisten und alle weiteren Grundstücksangebote ablehnen. Dann nach genau 6 Monaten eine Kündigung schreiben. Wir dann nach Kündigung uns einen neuen Partner zum bauen suchen könnten.
Eine Finanzierung haben wir zwar durchgesprochen mit einem Finanzierer und er hat auch Unterlagen von uns erhalten, aber wir haben keinerlei Vertragsunterlagen geschweige ein Angebot einer Bank erhalten, da ja auch die Grundstücksfrage nicht geklärt war.
Da das Klima zwischen Verkäufer Stadt & Land und uns etwas schwieriger wird und abflaut, wollen nicht mehr mit dieser Firma bauen! Wir haben auch in Nachhinein bedenken, das wir die richtige Wahl getroffen hätten.
Wir wären euch sehr dankbar, wenn ihr uns einen Tipp geben könntet, wie wir weiter verfahren sollten und aus diesem Vertrag raus kommen.
Auch verstehen wir unter Punkt 3, das sogenannte Andienungsrecht nicht, also was damit gemeint ist.
Danke schon einmal im Voraus!
Gruß Lichthupe
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Der Vertrag enthält folgendes:
§11 Kündigung:
Das Kündigungsrecht des Auftraggebers richtet sich nach §649 Baugesetzbuch.
Erfolgt eine solche Kündigung vor Baubeginn, ohne das sie vom Auftragnehmer zu vertreten ist, kann der Auftragnehmer eine Pauschale Vergütung bzw. einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 10% des zur Zeit der Kündigung vereinbarten Netto-Gesamtpreisesv(ohne Mehrwertsteuer) verlangen. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe angefallen ist.
Der Auftraggeber ist berechtigt, nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen vom Bauwerkvertrag zurückzutreten:
* Finanzierung
* Grundstück
Grundstück:
1. Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Bauwerkvertrag zurückzutreten, wenn er binnen 6 Monate nach Vertragsabschluss kein Grundstück erwirbt oder für den Erwerb aussucht.
2. Das Rücktrittsrecht des Auftragsgeber erlischt sechsenhalb Monate nach Vertragsabschluss. Das Rückstrittsrecht des Auftragsgebers erlischt allerdings schon vor Ablauf dieser Frist, wenn der Auftragnehmer auf Wusch des Auftraggebers einen Bauantrag bzw. die notwendigen Planungsleistungen hierfür in Auftrag gegeben hat.
3. Hat der Auftraggeber binnen 3 Monaten nach Vertragsabschluss noch kein Grundstück erworben oder ausgesucht, ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber Grundstücke nachzuweisen (Andienungsrecht). Der Auftraggeber verpflichtet sich im Falle des Rücktritts, alle nachgewiesenen und von ihm abgelehnten Grundstücke binnen 2 Jahren nach Ausübung des Rücktrittsrechts nicht anderweitig zu bebauen. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung, indem er ein abgelehntes Grundstück binnen vorgenannter Frist anderweitig bebaut, so hat der Auftraggeber an den Auftragnehmer eine Pauschale in Höhe von 10 % des zum Zeitpunkt des Rücktritts vereinbarten Pauschalpreises zu zahlen.
4. Tritt der Auftraggeber zu einem Zeitpunkt zurück, in dem bereits die Baufinanzierung durch eine Bank oder Sparkasse zugesagt wurde und er sich für ein Grundstück, auch ohne es zu erwerben, entschieden hatte, ist der Auftraggeber ebenfalls zur Zahlung einer Pauschale von 10 % des zum Zeitpunkt des Rücktritts vereinbarten Pauschalpreises verpflichtet.
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Hallo,
ich habe den gesamten Faden um den Namen des Anbieters editiert. Gem. Forenregeln ist die Diskussion außerhalb des Forums konkrete Firmenfeedback nicht erlaubt. Bitte beachte die Forenregeln zukünftig - ich habe keine Zeit, stets alle Beiträge zu editieren.
Liebe Grüsse, Bauexperte
Bauexperte
auch wir haben einen Bauwerkvertrag unterschrieben, den man hier im Forum und an anderer Stelle als Stadt & Land Standardvertrag findet. Wir suchen nun gerade verzweifelt eine Möglichkeit aus dem Vertrag den wir Ende August abgeschlossen haben wieder heraus zu kommen.
Wir haben von Stadt & Land bisher 4 Grundstücke angeboten bekommen und bisher alle 4 abgelehnt, da keines unserer Vorstellung entsprach. Wir bemühten uns nun auf eigene Faust ein Grundstück zu finden. Wir haben dann eines gefunden, was wir gern hätten haben wollen, dass aber von einem anderen Hausanbieter ist. Das berichteten wir dem Verkäufer von Stadt & Land und er setzte sich mit dem Haus- und Grundstücksanbieter in Verbindung. Der Grundstücksverkäufer sagte Stadt & Land das wir ein Grundstück haben könnten. Nun ist es so, dass dieser Hausanbieter eine Provision haben möchte und wir diese nicht zahlen wollen und das Grundstück bedeutend teurer wäre, als wenn wir mit diesem Anbieter bauen würden. Wir haben in keinster Weise Stadt & Land zugesagt, das wir dieses Grundstück erwerben wollen und wir haben auch keinen Auftrag an Stadt & Land erteilt. Es ist sozusagen noch nichts passiert und wir haben keine Zusage zu weiterer Verfahrensweise erteilt.
Das heißt ja für uns, dass der Punkt 1 im unten Angeführten (Grundstück), für uns relevant ist und wir die Zeit bis die 6 Monate um sind einfach absitzen können, keine weiteren Unterschriften Leisten und alle weiteren Grundstücksangebote ablehnen. Dann nach genau 6 Monaten eine Kündigung schreiben. Wir dann nach Kündigung uns einen neuen Partner zum bauen suchen könnten.
Eine Finanzierung haben wir zwar durchgesprochen mit einem Finanzierer und er hat auch Unterlagen von uns erhalten, aber wir haben keinerlei Vertragsunterlagen geschweige ein Angebot einer Bank erhalten, da ja auch die Grundstücksfrage nicht geklärt war.
Da das Klima zwischen Verkäufer Stadt & Land und uns etwas schwieriger wird und abflaut, wollen nicht mehr mit dieser Firma bauen! Wir haben auch in Nachhinein bedenken, das wir die richtige Wahl getroffen hätten.
Wir wären euch sehr dankbar, wenn ihr uns einen Tipp geben könntet, wie wir weiter verfahren sollten und aus diesem Vertrag raus kommen.
Auch verstehen wir unter Punkt 3, das sogenannte Andienungsrecht nicht, also was damit gemeint ist.
Danke schon einmal im Voraus!
Gruß Lichthupe
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Der Vertrag enthält folgendes:
§11 Kündigung:
Das Kündigungsrecht des Auftraggebers richtet sich nach §649 Baugesetzbuch.
Erfolgt eine solche Kündigung vor Baubeginn, ohne das sie vom Auftragnehmer zu vertreten ist, kann der Auftragnehmer eine Pauschale Vergütung bzw. einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 10% des zur Zeit der Kündigung vereinbarten Netto-Gesamtpreisesv(ohne Mehrwertsteuer) verlangen. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe angefallen ist.
Der Auftraggeber ist berechtigt, nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen vom Bauwerkvertrag zurückzutreten:
* Finanzierung
* Grundstück
Grundstück:
1. Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Bauwerkvertrag zurückzutreten, wenn er binnen 6 Monate nach Vertragsabschluss kein Grundstück erwirbt oder für den Erwerb aussucht.
2. Das Rücktrittsrecht des Auftragsgeber erlischt sechsenhalb Monate nach Vertragsabschluss. Das Rückstrittsrecht des Auftragsgebers erlischt allerdings schon vor Ablauf dieser Frist, wenn der Auftragnehmer auf Wusch des Auftraggebers einen Bauantrag bzw. die notwendigen Planungsleistungen hierfür in Auftrag gegeben hat.
3. Hat der Auftraggeber binnen 3 Monaten nach Vertragsabschluss noch kein Grundstück erworben oder ausgesucht, ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber Grundstücke nachzuweisen (Andienungsrecht). Der Auftraggeber verpflichtet sich im Falle des Rücktritts, alle nachgewiesenen und von ihm abgelehnten Grundstücke binnen 2 Jahren nach Ausübung des Rücktrittsrechts nicht anderweitig zu bebauen. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung, indem er ein abgelehntes Grundstück binnen vorgenannter Frist anderweitig bebaut, so hat der Auftraggeber an den Auftragnehmer eine Pauschale in Höhe von 10 % des zum Zeitpunkt des Rücktritts vereinbarten Pauschalpreises zu zahlen.
4. Tritt der Auftraggeber zu einem Zeitpunkt zurück, in dem bereits die Baufinanzierung durch eine Bank oder Sparkasse zugesagt wurde und er sich für ein Grundstück, auch ohne es zu erwerben, entschieden hatte, ist der Auftraggeber ebenfalls zur Zahlung einer Pauschale von 10 % des zum Zeitpunkt des Rücktritts vereinbarten Pauschalpreises verpflichtet.
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Hallo,
ich habe den gesamten Faden um den Namen des Anbieters editiert. Gem. Forenregeln ist die Diskussion außerhalb des Forums konkrete Firmenfeedback nicht erlaubt. Bitte beachte die Forenregeln zukünftig - ich habe keine Zeit, stets alle Beiträge zu editieren.
Liebe Grüsse, Bauexperte
Bauexperte
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