Rücktritt von "Stadt & Land Bauwerkvertrag"

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L

Lichthupe

Hallo Zusammen,

auch wir haben einen Bauwerkvertrag unterschrieben, den man hier im Forum und an anderer Stelle als Stadt & Land Standardvertrag findet. Wir suchen nun gerade verzweifelt eine Möglichkeit aus dem Vertrag den wir Ende August abgeschlossen haben wieder heraus zu kommen.

Wir haben von Stadt & Land bisher 4 Grundstücke angeboten bekommen und bisher alle 4 abgelehnt, da keines unserer Vorstellung entsprach. Wir bemühten uns nun auf eigene Faust ein Grundstück zu finden. Wir haben dann eines gefunden, was wir gern hätten haben wollen, dass aber von einem anderen Hausanbieter ist. Das berichteten wir dem Verkäufer von Stadt & Land und er setzte sich mit dem Haus- und Grundstücksanbieter in Verbindung. Der Grundstücksverkäufer sagte Stadt & Land das wir ein Grundstück haben könnten. Nun ist es so, dass dieser Hausanbieter eine Provision haben möchte und wir diese nicht zahlen wollen und das Grundstück bedeutend teurer wäre, als wenn wir mit diesem Anbieter bauen würden. Wir haben in keinster Weise Stadt & Land zugesagt, das wir dieses Grundstück erwerben wollen und wir haben auch keinen Auftrag an Stadt & Land erteilt. Es ist sozusagen noch nichts passiert und wir haben keine Zusage zu weiterer Verfahrensweise erteilt.
Das heißt ja für uns, dass der Punkt 1 im unten Angeführten (Grundstück), für uns relevant ist und wir die Zeit bis die 6 Monate um sind einfach absitzen können, keine weiteren Unterschriften Leisten und alle weiteren Grundstücksangebote ablehnen. Dann nach genau 6 Monaten eine Kündigung schreiben. Wir dann nach Kündigung uns einen neuen Partner zum bauen suchen könnten.

Eine Finanzierung haben wir zwar durchgesprochen mit einem Finanzierer und er hat auch Unterlagen von uns erhalten, aber wir haben keinerlei Vertragsunterlagen geschweige ein Angebot einer Bank erhalten, da ja auch die Grundstücksfrage nicht geklärt war.

Da das Klima zwischen Verkäufer Stadt & Land und uns etwas schwieriger wird und abflaut, wollen nicht mehr mit dieser Firma bauen! Wir haben auch in Nachhinein bedenken, das wir die richtige Wahl getroffen hätten.

Wir wären euch sehr dankbar, wenn ihr uns einen Tipp geben könntet, wie wir weiter verfahren sollten und aus diesem Vertrag raus kommen.
Auch verstehen wir unter Punkt 3, das sogenannte Andienungsrecht nicht, also was damit gemeint ist.

Danke schon einmal im Voraus!
Gruß Lichthupe

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Der Vertrag enthält folgendes:

§11 Kündigung:
Das Kündigungsrecht des Auftraggebers richtet sich nach §649 Baugesetzbuch.
Erfolgt eine solche Kündigung vor Baubeginn, ohne das sie vom Auftragnehmer zu vertreten ist, kann der Auftragnehmer eine Pauschale Vergütung bzw. einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 10% des zur Zeit der Kündigung vereinbarten Netto-Gesamtpreisesv(ohne Mehrwertsteuer) verlangen. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe angefallen ist.

Der Auftraggeber ist berechtigt, nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen vom Bauwerkvertrag zurückzutreten:

* Finanzierung
* Grundstück

Grundstück:

1. Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Bauwerkvertrag zurückzutreten, wenn er binnen 6 Monate nach Vertragsabschluss kein Grundstück erwirbt oder für den Erwerb aussucht.

2. Das Rücktrittsrecht des Auftragsgeber erlischt sechsenhalb Monate nach Vertragsabschluss. Das Rückstrittsrecht des Auftragsgebers erlischt allerdings schon vor Ablauf dieser Frist, wenn der Auftragnehmer auf Wusch des Auftraggebers einen Bauantrag bzw. die notwendigen Planungsleistungen hierfür in Auftrag gegeben hat.

3. Hat der Auftraggeber binnen 3 Monaten nach Vertragsabschluss noch kein Grundstück erworben oder ausgesucht, ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber Grundstücke nachzuweisen (Andienungsrecht). Der Auftraggeber verpflichtet sich im Falle des Rücktritts, alle nachgewiesenen und von ihm abgelehnten Grundstücke binnen 2 Jahren nach Ausübung des Rücktrittsrechts nicht anderweitig zu bebauen. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung, indem er ein abgelehntes Grundstück binnen vorgenannter Frist anderweitig bebaut, so hat der Auftraggeber an den Auftragnehmer eine Pauschale in Höhe von 10 % des zum Zeitpunkt des Rücktritts vereinbarten Pauschalpreises zu zahlen.

4. Tritt der Auftraggeber zu einem Zeitpunkt zurück, in dem bereits die Baufinanzierung durch eine Bank oder Sparkasse zugesagt wurde und er sich für ein Grundstück, auch ohne es zu erwerben, entschieden hatte, ist der Auftraggeber ebenfalls zur Zahlung einer Pauschale von 10 % des zum Zeitpunkt des Rücktritts vereinbarten Pauschalpreises verpflichtet.

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Hallo,

ich habe den gesamten Faden um den Namen des Anbieters editiert. Gem. Forenregeln ist die Diskussion außerhalb des Forums konkrete Firmenfeedback nicht erlaubt. Bitte beachte die Forenregeln zukünftig - ich habe keine Zeit, stets alle Beiträge zu editieren.

Liebe Grüsse, Bauexperte
Bauexperte
 
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€uro

Hallo,
....Wir wären euch sehr dankbar, wenn ihr uns einen Tipp geben könntet, ....
Man muß den am Bau Beteiligten (AN) zugestehen, eine sichere und verlässliche Planungsgrundlage zu haben.
Bauherren haben auch eine Eigenverantwortung! Das Prinzip : "Festhalten und Weitersuchen" mag zwar bei einem Discount-Supermarkt funktionieren, hier jedoch nicht.
Irgendwann ist mal Redaktionsschluß!!!
Der Vertrag hat die Rücktrittsbedingungen eindeutig definiert!

v.g.
 
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K

klblb

Guest
Jaja, die Stadt & Land-Verträge und generell diese üble Vertriebsmasche, vorab Werkverträge abzuschließen. Das machen sehr viele Anbieter so.


Ihr lehnt einfach alle angebotenen Grundstücke ab; eine Begründung für die Ablehnung braucht ihr ja nicht zu liefern. Verzögert die Kommunikation, um Zeit zu gewinnen, d. h. lasst Euch mit Euren Antworten an Stadt & Land Zeit. Irgendwann sind die 6 Monate um.

Bei der Finanzierung würde ich jetzt auch nicht aktiv nachhaken, da ihr ja anscheinend auf Stadt & Land wartet.

Seid generell sparsam in der Kommunikation mit Stadt & Land. Wenn ihr wieder ein interessantes Grundstück findet, erzählt es nicht gleich Stadt & Land!

Lasst Euch umgehend vom Bauherren-Schutzbund beraten.
 
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L

Lichthupe

Hallo,

Das Prinzip : "Festhalten und Weitersuchen"
Der Vertrag hat die Rücktrittsbedingungen eindeutig definiert!

v.g.
Danke erstmal für Ihre Antwort.
Festhalten und weitersuchen möchten wir ja nicht. Wir suchen eine Chance aus dem Vertrag rauszukommen.
Es wurden viele Versprechen gegeben, die nicht eingehalten wurden. Im Glauben einen vernünftigen Partner zum Bau eines Eigenheimes zu haben. Seit dem der Vertrag unterschrieben ist, hat sich das Verhältnis zwischen "Bauherr" und Stadt & Land verschlechtert.
Stadt & Land können uns kein geeignetes Grundstück anbieten, was unseren Vorstellungen entspricht. Der Verkäufer sagte auch, dass wir zurücktreten können, wenn wir kein Grundstück finden. Stadt & Land haben ja angeblich so viele Grundstücke, das wir im glauben waren, dass schon eins der vielen passen würde. Bis jetzt waren es 4 Angebote, die wirklich nicht zumutbar waren und wir ablehnten.

Deswegen frage ich hier nach, ob mir jemand eine Antwort auf meine gestellte Frage geben kann.
Ich würde mich freuen, wenn mir wirklich jemand mit einem Rat zur Seite stehen würde.

mfg Lichthupe
 
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B

Bauexperte

Hallo,

es spricht für sich, daß Du versuchst via Forum, Gründe zu finden, vom Vertrag zurückzutreten; ähnliche Motive dürften dazu geführt haben, den Vertrag überhaupt zu unterzeichnen. Dazu sei Dir gesagt, daß Rechtsberatung in D ausschließlich den beratenden Berufen vorbehalten ist.

Wir suchen nun gerade verzweifelt eine Möglichkeit aus dem Vertrag den wir Ende August abgeschlossen haben wieder heraus zu kommen.
Du kommst auch jetzt schon aus dem Vertrag heraus - allerdings nicht kostenlos.

Wir haben dann eines gefunden, was wir gern hätten haben wollen, dass aber von einem anderen Hausanbieter ist. Das berichteten wir dem Verkäufer von Stadt & Land und er setzte sich mit dem Haus- und Grundstücksanbieter in Verbindung. Der Grundstücksverkäufer sagte Stadt & Land das wir ein Grundstück haben könnten. Nun ist es so, dass dieser Hausanbieter eine Provision haben möchte und wir diese nicht zahlen wollen und das Grundstück bedeutend teurer wäre, als wenn wir mit diesem Anbieter bauen würden. Wir haben in keinster Weise Stadt & Land zugesagt, das wir dieses Grundstück erwerben wollen und wir haben auch keinen Auftrag an Stadt & Land erteilt. Es ist sozusagen noch nichts passiert und wir haben keine Zusage zu weiterer Verfahrensweise erteilt.
Das heißt ja für uns, dass der Punkt 1 im unten Angeführten (Grundstück), für uns relevant ist und wir die Zeit bis die 6 Monate um sind einfach absitzen können, keine weiteren Unterschriften leisten und alle weiteren Grundstücksangebote ablehnen. Dann nach genau 6 Monaten eine Kündigung schreiben. Wir dann nach Kündigung uns einen neuen Partner zum bauen suchen könnten.
Wenn Du dann genau jenes Grundstück mit dem anderen Hausanbieter bebauen möchtest, wird es imho sicher zu interessantem Schriftverkehr mit Stadt & Landkommen; ihnen ist dieses Grundstück bekannt, ebenso wie die Tatsache, daß Du Dich für das Grundstück interessierst.

Auch verstehen wir unter Punkt 3, das sogenannte Andienungsrecht nicht, also was damit gemeint ist.
Was gibt es denn daran nicht zu verstehen? Stadt & Land ist via Vertrag berechtigt, Dir Grundstücke beliebiger Anzahl anzubieten. Kündigst Du den Vertrag sofort oder nach Ablauf von 6 Monaten, bist Du automatisch schadensersatzpflichtig, wenn Du binnen 2 Jahre eines der angedienten Grundstücke bebaust.

Suche einen RA Deines Vertrauens mit Schwerpunkt Vertragsrecht auf und besprich Dich mit ihm; einen besseren Rat kann Dir Niemand geben.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 14.11.2024
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