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KarstenausNRW
Meines Achtens muß das Finanzamt bei der Bewertung einer Immobilie immer den Einzelfall betrachten.
Das ist die gesetzliche Vorgabe, an die das Finanzamt bei Schenkung / Erbschaft gebunden ist. Sollte man - aus welchen Gründen auch immer - bei unbebauten Grundstücken davon abweichen wollen, brauchst Du schon eine hieb- und stichfeste Bewertung.
Somit nein, das FA muss immer eine pauschale Betrachtung vornehmen. Denen sind die Einzelfälle so was von sch...egal. Du musst im Zweifel den niedrigeren Wert (gerichtlich) durchboxen.