Staffelgeschoss Bungalow erlaubt??

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P

papa1981

Hallo Hausbau-Forum.

Wir haben seit ca. 2 Jahren ein Bungalow mit ca. 122 qm. Zunächst einmal sind wir froh, dass wir überhaupt was bezahlbares gefunden haben. Jedoch wünschten wir, dass es etwas mehr an qm gewesen wäre.

Vor ca. 10 Monaten ist einer unserer Nachbarn verstorben und der Enkel hat es geerbt. Das Bungalow hat ca. 100 qm mit einem Vollkeller. Ihm war es zu klein.
Nach langem hin und her, hat ihm sein Architekt ein Bungalow mit einem Staffelgeschoss geplant. Bauantrag wurde gestellt: Erfolgreich.

Wir sind sehr überrascht, dass das überhaupt mit dem Staffelgeschoss möglich ist und hatten damals beim Bauordnungsamt angerufen, wie das sein kann.
Die Ansprechpartnerin die den Antrag genehmigt hatte, sagte ganz trocken: Der Bebauungsplan gibt es her. In ihrem Baugebiet, wurden damals keine max. Höhen usw. festgelegt.

Das neue Haus mit Staffelgeschoss wurde vor ca. 6 Tagen als Fertigholzhaus errichtet. Sind schön aus, wirkt aber sehr kolossal, da nur Bungalows vorhanden sind.

Nun habe ich noch einmal beim Bauordnungsamt angerufen und gefragt, wie wir vorgehen müssen um ein Staffelgeschoss zu errichten.
Dann kam der Hinweis, dass in meinem Fall das nicht so einfach wäre: NACHBARSCHAFTLICHE RÜCKSICHTNAHME!

Zuerst hieß es, dass es der Bebauungsplan erlaubt ohne irgendwelche Höhen usw. einzuhalten und nun doch nicht? Was ist nun möglich?

PS: Zur Vereinfachung habe ich ein Bild angefügt und entsprechend gekennzeichnet. Das Haus vom Nachbarn ist rot und meins gelb gekennzeichnet.
staffelgeschoss-bungalow-erlaubt-504399-1.png
 
11ant

11ant

Das Haus vom Nachbarn ist rot und meins gelb gekennzeichnet.
Seines ist ein Endhaus, Deines ein Mittelhaus. Weitere Unterschiede vermute ich nicht, und Kettenhäuser sind beide, sodaß mich seine Genehmigung wundert. Aber wenn alle Voraussetzungen gleich sind, wäre nach dem Grundsatz der Ermessensbindung grundsätzlich auch Euer Antrag zu genehmigen.
 
Y

ypg

Ja, wenn eine 1-geschossige Bauweise gefordert wird, dann kann auch mit einem oberen Halbgeschoss gebaut werden. Nichts anderes ist ein Staffelgeschoss. Wenn dann noch die Geschossflächenzahl mitspielt, wenn es sie überhaupt gibt, dann gibt es grünes Licht.
Zuerst hieß es, dass es der Bebauungsplan erlaubt ohne irgendwelche Höhen usw. einzuhalten und nun doch nicht? Was ist nun möglich?
Zuerst hast Du gefragt, warum der Nachbar das kann. Dann bekommst Du natürlich eine sachlich korrekte Antwort, die hier den Bebauungsplan betrifft.
Nun habe ich noch einmal beim Bauordnungsamt angerufen und gefragt, wie wir vorgehen müssen um ein Staffelgeschoss zu errichten.
Dann kam der Hinweis, dass in meinem Fall das nicht so einfach wäre: NACHBARSCHAFTLICHE RÜCKSICHTNAHME!
Das galt sicherlich für den Nachbarn auch. Aber ein SB muss ja nicht jeden Satz herausplaudern.
Jetzt ist es die richtige Antwort für Dich.

Bei Euren Häusern handelt es sich um Kettenreihenhäuser.
Das des aufgerüsteten Nachbarn ist ein Endhaus, Eures ist ein Mittelhaus. Insofern „belästigt“ der Nachbar weniger sein unmittelbares Umfeld mit seinem Aufbau. Außerdem ist sein Grundstück ein ganzes Stück größer (-> Geschossflächenzahl), wo sich zusätzlich die Höhe verläuft.
Die Frage ist, wo das Staffelgeschoss angesetzt wurde: ist es überall eingeschrumpft oder nur auf ein oder zwei Seiten?
Bei Dir kann ich mir vorstellen, dass der Mitteltrakt aufgebaut werden kann.
Ggf fragst Du mal Deine direkten Nachbarn, ob sie auch solchen Plan verfolgen. Dann kann man sich im OG zusammentun und hat gleiche Interessen.
 
M

Myrna_Loy

Das ist schwierig zu beurteilen und scheint wenig nachvollziehbar. Bei einem größeren Kartenausschnitt sieht man aber, dass gegenüber vom Neubau Häuser mit Giebeldächern stehen - vielleicht konnte der Architekt für den Neubau daher mit dem nachbarschaftlichen Umgriff argumentieren. Genaues wird Euch wohl nur eine Bauvoranfrage mitteilen. Und das was ypg schreibt.
 
P

papa1981

Das galt sicherlich für den Nachbarn auch. Aber ein SB muss ja nicht jeden Satz herausplaudern.
Jetzt ist es die richtige Antwort für Dich.
Sein Nachbar rechts ist mein Schwager :)
Mein Schwager wurde vom Bauordnungsamt definitiv nicht kontaktiert. Die SB hat meinem Schwager telefonisch mitgeteilt, dass hier nichts zu berücksichtigen wäre.
Mein Schwager hat von seinem Bauvorhaben mit dem Staffelgeschoss erfahren, als der Bauantrag durch war. Das einzige worauf beide sich nachträglich geeinigt haben ist, dass er die Fenster von außen mit Sichtschutzpanellen versieht, so dass er nicht in den Garten meines Schwagers reingucken kann. Er muss es nicht, macht es aber trotzdem.

Die Frage ist, wo das Staffelgeschoss angesetzt wurde: ist es überall eingeschrumpft oder nur auf ein oder zwei Seiten?
Das ist schwierig zu beurteilen und scheint wenig nachvollziehbar. Bei einem größeren Kartenausschnitt sieht man aber, dass gegenüber vom Neubau Häuser mit Giebeldächern stehen - vielleicht konnte der Architekt für den Neubau daher mit dem nachbarschaftlichen Umgriff argumentieren. Genaues wird Euch wohl nur eine Bauvoranfrage mitteilen.
Sein Staffelgeschoss befindet sich auf der linken Seite. Auf der rechten Seite hat er seine Terrasse. Siehe Bild. (alles von hinten gesehen)

Bei Dir kann ich mir vorstellen, dass der Mitteltrakt aufgebaut werden kann.
Ggf fragst Du mal Deine direkten Nachbarn, ob sie auch solchen Plan verfolgen. Dann kann man sich im OG zusammentun und hat gleiche Interessen.
Ehrlich gesagt würden wir es auf die linke Seite planen, da in dem Bereich unser Hauswirtschaftsraum ist. Anstatt des Fensters würden wir dort eine Nebeneingangstüre und von innen eine Treppe nach oben planen.

Ich werde mal vorsichtig meine direkten Nachbarn ansprechen, was die von sowas halten.
Werde auch mal versuchen den Architekten anzusprechen. Vielleicht kann er mir mehr zu mein Vorhaben sagen.

Grüße
staffelgeschoss-bungalow-erlaubt-504448-1.png
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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