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papa1981
Hallo Hausbau-Forum.
Wir haben seit ca. 2 Jahren ein Bungalow mit ca. 122 qm. Zunächst einmal sind wir froh, dass wir überhaupt was bezahlbares gefunden haben. Jedoch wünschten wir, dass es etwas mehr an qm gewesen wäre.
Vor ca. 10 Monaten ist einer unserer Nachbarn verstorben und der Enkel hat es geerbt. Das Bungalow hat ca. 100 qm mit einem Vollkeller. Ihm war es zu klein.
Nach langem hin und her, hat ihm sein Architekt ein Bungalow mit einem Staffelgeschoss geplant. Bauantrag wurde gestellt: Erfolgreich.
Wir sind sehr überrascht, dass das überhaupt mit dem Staffelgeschoss möglich ist und hatten damals beim Bauordnungsamt angerufen, wie das sein kann.
Die Ansprechpartnerin die den Antrag genehmigt hatte, sagte ganz trocken: Der Bebauungsplan gibt es her. In ihrem Baugebiet, wurden damals keine max. Höhen usw. festgelegt.
Das neue Haus mit Staffelgeschoss wurde vor ca. 6 Tagen als Fertigholzhaus errichtet. Sind schön aus, wirkt aber sehr kolossal, da nur Bungalows vorhanden sind.
Nun habe ich noch einmal beim Bauordnungsamt angerufen und gefragt, wie wir vorgehen müssen um ein Staffelgeschoss zu errichten.
Dann kam der Hinweis, dass in meinem Fall das nicht so einfach wäre: NACHBARSCHAFTLICHE RÜCKSICHTNAHME!
Zuerst hieß es, dass es der Bebauungsplan erlaubt ohne irgendwelche Höhen usw. einzuhalten und nun doch nicht? Was ist nun möglich?
PS: Zur Vereinfachung habe ich ein Bild angefügt und entsprechend gekennzeichnet. Das Haus vom Nachbarn ist rot und meins gelb gekennzeichnet.
Wir haben seit ca. 2 Jahren ein Bungalow mit ca. 122 qm. Zunächst einmal sind wir froh, dass wir überhaupt was bezahlbares gefunden haben. Jedoch wünschten wir, dass es etwas mehr an qm gewesen wäre.
Vor ca. 10 Monaten ist einer unserer Nachbarn verstorben und der Enkel hat es geerbt. Das Bungalow hat ca. 100 qm mit einem Vollkeller. Ihm war es zu klein.
Nach langem hin und her, hat ihm sein Architekt ein Bungalow mit einem Staffelgeschoss geplant. Bauantrag wurde gestellt: Erfolgreich.
Wir sind sehr überrascht, dass das überhaupt mit dem Staffelgeschoss möglich ist und hatten damals beim Bauordnungsamt angerufen, wie das sein kann.
Die Ansprechpartnerin die den Antrag genehmigt hatte, sagte ganz trocken: Der Bebauungsplan gibt es her. In ihrem Baugebiet, wurden damals keine max. Höhen usw. festgelegt.
Das neue Haus mit Staffelgeschoss wurde vor ca. 6 Tagen als Fertigholzhaus errichtet. Sind schön aus, wirkt aber sehr kolossal, da nur Bungalows vorhanden sind.
Nun habe ich noch einmal beim Bauordnungsamt angerufen und gefragt, wie wir vorgehen müssen um ein Staffelgeschoss zu errichten.
Dann kam der Hinweis, dass in meinem Fall das nicht so einfach wäre: NACHBARSCHAFTLICHE RÜCKSICHTNAHME!
Zuerst hieß es, dass es der Bebauungsplan erlaubt ohne irgendwelche Höhen usw. einzuhalten und nun doch nicht? Was ist nun möglich?
PS: Zur Vereinfachung habe ich ein Bild angefügt und entsprechend gekennzeichnet. Das Haus vom Nachbarn ist rot und meins gelb gekennzeichnet.