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Sockeldichtung
Hallo,
ist die Nutzung der folgenden Sportgeräte für die Statik oder den Estrich mit Fußbodenheizung im OG eines Holzständerhauses (Baujahr 2024) unkritisch:
Um den Fußbodenbelag oder die Geräuschentwicklung geht es hier nicht.
ist die Nutzung der folgenden Sportgeräte für die Statik oder den Estrich mit Fußbodenheizung im OG eines Holzständerhauses (Baujahr 2024) unkritisch:
- Mini-Trampolin bei Nutzung durch einen Erwachsenen der 75 kg wiegt, die Fläche des Trampolins beträgt ca. 0,7 m2
- Spinning Bike, Gesamtgewicht von Bike und Nutzer ca. 160 kg, die Fläche auf die die Füße des Spinning Bikes die Belastung verteilen beträgt ca. 0,4 m2 (1 m lang, 40 cm breit)
Um den Fußbodenbelag oder die Geräuschentwicklung geht es hier nicht.