Steuerliche Absetzbarkeit für energetische Sanierungen

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S

S.D.

Schon seit Wochen hört man immer wieder, daß die Bundesregierung ein Gesetz zur steuerlichen Absetzbarkeit für energetische Sanierungen an Wohngebäuden auf den Weg bringen will.
Nach langen Verhandlungen soll das Gesetz nun wie folgt aussehen:

Für energetische Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden soll man 10 Jahre lang 10 % der Sanierungssumme wie Sonderausgaben abziehen können.
So weit so gut.
Wären da nicht die Voraussetzungen:
Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der steuerlichen Absetzbarkeit sind erst dann erfüllt, wenn das Objekt nach Fertigstellung der Sanierungsmaßnahme KFW-85-Standard erfüllt hat.

Da stellt sich für mich nun die Frage nach dem Sinn eines solchen Gesetzes!

Der Sinn des Gesetzes sollte ja eigentlich sein, daß ein Großteil der Altbaubesitzer einen Anreiz bekommen, ihr Objekt energetisch zu sanieren.

Welcher Altbau (in Deutschland sind über die Hälfte der Gebäude vor 1950 erbaut) läßt sich in ein Effizienzhaus 85 umwandeln?
Und wenn, wie soll sich eine solche Maßnahme amortisieren?

Ein solches Gesetz trifft meiner Meinung nach vollkommen ins Leere!

Viele Altbaubesitzer werden wohl schon Probleme bekommen, die Energieeinsparverordnung 2012 zu erfüllen.

Wieder einmal ein Beispiel dafür, daß Politiker völlig realitätsfremd sind.

Gruß
 
M

Marc86

das liegt wohl meistens daran das jene die uns regieren einfach nicht den Standard des deutschen bürgers kennen. in der vergangenheit kamen ja viele steuer"senkungen" diese wir normaldurchschnittsbürger selten bis garnicht nutzen: zB hotelsteuersenkung (wird eher durch "die obere" schicht genutzt)

das einzigste was man da machen kann: kopfschütteln.

gerade die eigenheimförderung,egal in welcher hinsicht, sollte aufgrund unseres rentensystems eigentlich mehr im Vordergrund stehen auch so das es sich lohnt.
 
S

S.D.

Gegenbeispiel war die Eigenheimzulage.
Hier war es anfangs sogar so, daß der Staat Luxusbauten (z. B. Wintergärten) voll finanziert hatte (durch die Grundförderung und evtl. Kinderzulagen), teilweise bekamen die Leute in 8 Jahren mehr Geld als Eigenheimzulage erstattet, als die Baumaßnahme gekostet hatte.
Und nach Ablauf der 8 Jahre konnte man das gleiche Spiel dann nochmals für eine zweite Baumaßnahme beantragen (z. B. Dachgeschossausbau).
Dafür wurde die EHZ dann abpruppt beendet, sodaß die nachfolgenden Häuslebauer (vor allem Familien) komplett leer ausgegangen sind.

Gruß
 
M

Marc86

das "eigenheim" ist ein wichtiger bestandteil, wenn jemand im rentenalter ein haus,oder zwei oder drei....hat braucht er in der regel keine staatlichen leistungen mehr und da wir immer älter werden würde jemand der zusätzliche sozialleistungen bekommt wohl mehr kosten als mal eben ein Haus mitzufördern


eigenheim sollte besonders gefördert werden! so das sich das arbeiten für ein haus auch lohnt! auch energetische sanierung da es unserer umwelt einfach nur zugute kommt! ABER dabei ist es wohl wie bei der kraftstoffsteuer: wer schlägt denn bitte die hand die einen füttert?
wenn alle ihre häuser super energetisch saniert haben sinkt die nachfrage nach öl,gas,strom was somit steuereinbußen bedeutet auf laaaaaaanger sicht.
 
Zuletzt aktualisiert 15.11.2024
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