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Infuso00
Guten Morgen zusammen,
ich hätte da eine Frage zum Thema Steuersenkung, da ich überall was anderes höre.
Fakt ist, dass es eine Steuersenkung vom 01.07.2020 - 31.12.2020 gibt. Wir haben eine Reihenhaus (Juli 2019) gekauft zum Festpreis von 349.000€ Zahlungsplan nach Makler und Bauträgerverordnung. Dazu muss ich auch gleich sagen, das im Notarvertrag vermerkt ist, falls die MwSt. steigen sollte, dies sich auf die Abschlagszahlungen und Rechnungen wiederspiegelt. (Aussage vom Bauträger, ist historisch gewachsen und hätte keine Bedeutung und wir hätten einen Festpreis ausgemacht)
Das Haus wurde dann Ende August 2020 fertigstellt und von uns abgenommen. Teilzahlung in Höhe von ca. 48.000€ wurden gezahlt (Umsatzsteuerfrei auf der Rechnung) und die Rechnung mit den Sonderwünschen in Höhe von 18.000€ ebenfalls.
Nun die Frage, wie geht man hier vor? Der Umsatz ist Umsatzsteuerfrei aber im gleichen Zug schreibt der Bauträger, dass es bei Steuererhöhungen dies sich Wiederspiegelt bei den Teilzahlungen. Weiß jemand wie man in dem Fall vorgeht bzw. hat jemanden auch so einen Fall? Kann ich einfach 3% von dem obigen Betrag abziehen?
Eine Endzahlung mit 12.000€ habe ich noch offen wenn die Außenanlage fertig ist, das ist aber erst nächstes Jahr der Fall.
Ich würde mich über eine Rückmeldung freuen.
VG euer Baumeister Infuso
ich hätte da eine Frage zum Thema Steuersenkung, da ich überall was anderes höre.
Fakt ist, dass es eine Steuersenkung vom 01.07.2020 - 31.12.2020 gibt. Wir haben eine Reihenhaus (Juli 2019) gekauft zum Festpreis von 349.000€ Zahlungsplan nach Makler und Bauträgerverordnung. Dazu muss ich auch gleich sagen, das im Notarvertrag vermerkt ist, falls die MwSt. steigen sollte, dies sich auf die Abschlagszahlungen und Rechnungen wiederspiegelt. (Aussage vom Bauträger, ist historisch gewachsen und hätte keine Bedeutung und wir hätten einen Festpreis ausgemacht)
Das Haus wurde dann Ende August 2020 fertigstellt und von uns abgenommen. Teilzahlung in Höhe von ca. 48.000€ wurden gezahlt (Umsatzsteuerfrei auf der Rechnung) und die Rechnung mit den Sonderwünschen in Höhe von 18.000€ ebenfalls.
Nun die Frage, wie geht man hier vor? Der Umsatz ist Umsatzsteuerfrei aber im gleichen Zug schreibt der Bauträger, dass es bei Steuererhöhungen dies sich Wiederspiegelt bei den Teilzahlungen. Weiß jemand wie man in dem Fall vorgeht bzw. hat jemanden auch so einen Fall? Kann ich einfach 3% von dem obigen Betrag abziehen?
Eine Endzahlung mit 12.000€ habe ich noch offen wenn die Außenanlage fertig ist, das ist aber erst nächstes Jahr der Fall.
Ich würde mich über eine Rückmeldung freuen.
VG euer Baumeister Infuso