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Likee68
Hallo zusammen!
Meine Frau und ich sind derzeit auf der Suche nach einem Hausbauunternehmen und haben von unserem Favoriten - einem kleineren, lokalen Anbieter - einen Mustervertrag zugeschickt bekommen.
Es geht um die Formulierung im Vertrag:
AUSZUG:
§2 Vergütung
Pauschalvertrag:
Als Vergütung wird ein Pauschalpreis in Höhe von 510.204,00 € brutto (vor Skonto), in Worten: fünfhundertzehntausendzweihundertvier Euro, vereinbart. Die blau hinterlegten Positionen aus Eigenleistung It. Excel Liste sind im Betrag nicht enthalten.
§3 Lohn- und Stoffpreisgleitklauseln
Lohn- und Stoffpreisgleitklauseln (Material- und Transportgleitklauseln) werden wie folgt vereinbart. Bei Preisänderungen im Materialeinkauf > 20 % müssen die betroffenen Leistungen neu verhandelt werden. Die vereinbarten Preise sind - von § 2 Abs. 3 VOB/B und sonst in der VOB/B vorgesehenen wie auch sich sonst nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen ergebenden Preisänderungsmöglichkeiten abgesehen-Festpreise.
Ich sehe die Formulierung sehr kritisch:
Sehr ihr diese Formulierungen ebenso kritisch?
Ich bin für jede konstruktive Antwort dankbar!
Gab es bei euch ähnliche Formulierung im Vertrag?
Meine Frau und ich sind derzeit auf der Suche nach einem Hausbauunternehmen und haben von unserem Favoriten - einem kleineren, lokalen Anbieter - einen Mustervertrag zugeschickt bekommen.
Es geht um die Formulierung im Vertrag:
AUSZUG:
§2 Vergütung
Pauschalvertrag:
Als Vergütung wird ein Pauschalpreis in Höhe von 510.204,00 € brutto (vor Skonto), in Worten: fünfhundertzehntausendzweihundertvier Euro, vereinbart. Die blau hinterlegten Positionen aus Eigenleistung It. Excel Liste sind im Betrag nicht enthalten.
§3 Lohn- und Stoffpreisgleitklauseln
Lohn- und Stoffpreisgleitklauseln (Material- und Transportgleitklauseln) werden wie folgt vereinbart. Bei Preisänderungen im Materialeinkauf > 20 % müssen die betroffenen Leistungen neu verhandelt werden. Die vereinbarten Preise sind - von § 2 Abs. 3 VOB/B und sonst in der VOB/B vorgesehenen wie auch sich sonst nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen ergebenden Preisänderungsmöglichkeiten abgesehen-Festpreise.
Ich sehe die Formulierung sehr kritisch:
- Von welchem Nullpunkt wird die prozentuale Steigerung berechnet? Wenn die Preise im Festpreis bewusst zu niedrig kalkuliert wurden, würde man ja sofort im Abgleich mit den richtigen Preisen die 20% überschreiten.
- Es werden nur die Erhöhungen neuverhandelt, die Vergünstigungen nicht?
- Was heißt neu verhandeln? Bei einem Baustopp könnte uns der Unternehmer ja extrem unter Druck setzen und in seinem Sinne verhandeln. Besser wäre ein vordefiniertes Vorgehen in diesem Fall.
- Am Ende kommt dann noch der Verweis auf alle möglichen weiteren Preiserhöhungsmöglichkeiten, für mich wieder sehr intransparent...
Sehr ihr diese Formulierungen ebenso kritisch?
Ich bin für jede konstruktive Antwort dankbar!
Gab es bei euch ähnliche Formulierung im Vertrag?