Straßenzufahrt zum Grundstück nur mit 20t befahrbar

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L

lechon

Hallo liebe Forengemeinde,

wir haben ein Grundstück gekauft und wollen nun bauen.
Unsere Privatstraße ist lt. Architekt leider nur mit 20t befahrbar. Lt. Baubeschreibung unserer Baufirma bräuchten wir 40t, da die Straßenzufahrt aber sehr eng ist, wird die Baufirma mit Max. nem 3-Achser anfahren und z.B. die Klinker mit einem Stapler transportieren. Trotzdem könnte die Straße aber absacken, da der 3-Achser im Einzelfall auch schwerer als 20t ist.
Der Architekt sagt zwar die Straße hält auch mehr, aber er gibt es uns natürlich nicht schriftlich. Die Steine sollen 40t abkönnen. Die Baufirma lässt sich die Haftung natürlich rausnehmen. Siehe Text unten.

Man könnte nun noch Stahlplatten drauflegen, das kostet aber ca. 7.500,-. Wir überlegen jetzt, ob wir es riskieren und ggf. Schäden danach reparieren lassen.
Wie schätzt ihr das Risiko ein? Wenn z.B. die Fahrrinne absackt, oder sich Steine verschieben? Wie hoch könnten da die Kosten sein?
Die Straße ist ca. 40m lang (ca. 180 qm). Ich hab mal ein Bild der Steine angehängt.

Hier die Klausel der Baubeschreibung, die nach Besichtigung der Strasse einfließt, wir haben noch nicht unterschrieben, aber die Baufirma tut sehr viel (kleinere Fahrzeuge, öfter fahren ohne Aufpreis, Telefonat mit Architekt):

Was würdet ihr tun? 7500,- bezahlen (es ist nicht gewährleistet, das nicht doch ein Schaden entsteht und die haben wir nicht finanziert) oder Risiko (wobei ich gerne irgendwie das Risiko einschätzen würde)?

Der Auftragnehmer weißt den AG ausdrücklich darauf hin, dass die Privatstraße, welche als Zufahrt zu dem Bauvorhaben des AG dient, nicht geeignet ist, die zum Zwecke der Durchführung des Bauvorhabens notwendigen schweren Fahrzeuge und Baumaschinen zu tragen; somit können durch das Befahren der Strasse mit den vorgenannten Gerätschaften Schäden entstehen.
Die AG halten den AN und deren Nachunternehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die dadurch entstehen, dass der AN und/oder deren Nachunternehmer die vorgenannte Strasse mit schweren Fahrzeugen und Baumaschinen befahren. Der
AN übernimmt keine Gewähr für den Zustand der Strasse; insbesondere nicht für die Geeignetheit der Befahrung mit schweren Baumaschinen oder sonstigen Gerätschaften. Der AN ist bemüht, die Zuwegung soweit es geht nur mit leichtem
Gerät zu befahren und möglichen Beschädigungen vorzubeugen.
strassenzufahrt-zum-grundstueck-nur-mit-20t-befahrbar-40535-1.jpg
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B

Bauexperte

Hallo,

Man könnte nun noch Stahlplatten drauflegen, das kostet aber ca. 7.500,-. Wir überlegen jetzt, ob wir es riskieren und ggf. Schäden danach reparieren lassen.
...Die Straße ist ca. 40m lang (ca. 180 qm). Ich hab mal ein Bild der Steine angehängt. Was würdet ihr tun? 7500,- bezahlen (es ist nicht gewährleistet, das nicht doch ein Schaden entsteht und die haben wir nicht finanziert) oder Risiko (wobei ich gerne irgendwie das Risiko einschätzen würde)?
Du spielst russisches Roulette, wenn Deine Finanzierung den worst case nicht abdeckt. "Normalerweise" kostet die Anlage einer Zuwegung € 80,00/qm - bei Dir kämen noch Kosten für die Abtragung der Beschädigung/ggf.. Wiederaufbau des Unterbau hinzu. Alles Alles in Allem gute TEUR 20, wenn das gesamte Pflaster erneuert werden müßte. Die Stahlplatten - 1 qm kostet neu gute € 500, von daher ist die Miete i.O. - halten ganz sicher mehr ab, als das Risiko wert ist. Sprich mal mit Deiner Versicherung, wie sie sich verhält, wenn Du die Stahlplatten anmietest.

Auf "hätte, wenn und aber" würde ich mich nicht einlassen.

Just my two Coins
 
BauPaar

BauPaar

Hallo lechon,

einerseits verstehe ich ja Deine Sorge, andererseits würde ich mir als Nachbar Gedanken machen und ggf. erst mal auf die Suche nach Beschaedigungen gehen, nur um auch ganz sicher zu sein - mir *würde* das so vorkommen als wenn Du Dich absichern willst, dass niemand Deinen Schaden (also den von Dir verursachten) bemerkt...

Sorry, ich denke nun mal so 'pessimistisch', theoretisch geantwortet würde *ich* es an Deiner Stelle bei den Fotos bewenden lassen.

Viel Erfolg,

Maik.
 
Zuletzt aktualisiert 17.11.2024
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