Also mutmaßlich habt ihr einen Vertrag mit einem freien Architekten.
Wie schon gesagt wurde, kann euch da nur ein Anwalt wirklich weiterhelfen und vor allem voranbringen.
Nur zur Erwartungshaltung: Der Architekt „schuldet“ euch die vereinbarte Leistung (zB Planung für Leistungsphase 1-3). Hat er die im Kern erbracht schuldet ihr ihm dafür seinen Lohn.
Das der Architekt nun miese Arbeit geleistet hat, mit euch auf keinen Nenner gekommen ist oder auch unfreundlich war, ist für seine Bezahlung recht egal. Ihm qualitativ schlechte Arbeit nachzuweisen wird schwer bis unmöglich sein. —> daher könnte eine Einigung der sinnvollste weg sein.