S
sauerpeter
Hallo Zusammen,
auf der Eingangsbestätigung unseres Bauantrages steht folgendes geschrieben:
"Die T-30-Tür zwischen Hauswirtschaftsraum und Garage ist nicht zulässig. Bleibt die Tür, löst die Garage Abstandsflächen aus, die rechtlich gesichert werden muss. Die Änderungen sind entsprechend vorzunehmen und einzureichen."
Kennt das jemand? Falls es wichtig ist, es ist eine Grenzgarage und alle Vorgaben gemäß Bauordnung wurden eingehalten. Unsere Baufirma kennt sowas nicht und aktuell läuft wohl bei der Baufirma auch ein Bauantrag, die auch eine Grenzgarage haben mit Zugang zum Haus, da gibt es keine Auflage.
Auf NAchfrage meinte unsere Bearbeiterin des Bauantrages, dass das im §8 steht. Da kann ich absolut nichts finden, nicht im Entferntesten.
Kann uns einer helfen? Ist das denn üblich, das eine Bearbeiterin das so macht und eine so? Die müssen sich doch an Gesetze/Ordnungen halten.
auf der Eingangsbestätigung unseres Bauantrages steht folgendes geschrieben:
"Die T-30-Tür zwischen Hauswirtschaftsraum und Garage ist nicht zulässig. Bleibt die Tür, löst die Garage Abstandsflächen aus, die rechtlich gesichert werden muss. Die Änderungen sind entsprechend vorzunehmen und einzureichen."
Kennt das jemand? Falls es wichtig ist, es ist eine Grenzgarage und alle Vorgaben gemäß Bauordnung wurden eingehalten. Unsere Baufirma kennt sowas nicht und aktuell läuft wohl bei der Baufirma auch ein Bauantrag, die auch eine Grenzgarage haben mit Zugang zum Haus, da gibt es keine Auflage.
Auf NAchfrage meinte unsere Bearbeiterin des Bauantrages, dass das im §8 steht. Da kann ich absolut nichts finden, nicht im Entferntesten.
Kann uns einer helfen? Ist das denn üblich, das eine Bearbeiterin das so macht und eine so? Die müssen sich doch an Gesetze/Ordnungen halten.