Terrasse auf Garage wird nur zum teil genehmigt

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Y

ypg

Grund:
"Das die Nutzung des Daches eines Nebengebäudes (Garage) eine sogenannte Hauptnutzung darstellen soll und als solche zur (Hauptnutzungs-)Länge des Gebäudes gezählt werden muss, wobei sonst keinerlei Vorschriften betroffen (Abstandsflächen, Baugrenzen) seien."

:)
Ich komm mit diesem Satz nicht klar: grammatikalisch nicht korrekt, da fehlt doch etwas ? Falscher Satzbau...
Was ist denn jetzt gemeint?
Ich geh mal davon aus, dass abgeschrieben wurde, aber fehlerhaft? Gibt es da noch mehr Infos?

Denn letztendlich geht es doch um die Abstandsfläche, da die Garage jetzt zur Hauptnutzungslänge gezählt wird?
 
M

Maria16

Warum hängt ihr jetzt eigentlich so an einer Dachterrasse, die euch anscheinend erst vom Architekten vorgeschlagen worden ist?

Wenn ihr "zusätzlich" einen Garten habt (und die Terrasse nicht gerade durch Hang "ebenerdig" zu Wohnen/ Essen liegt), würde ich mir so eine Terrasse sehr überlegen. Die Wahrscheinlichkeit, dass ihr sie regelmäßig nutzt, wäre bei normalem Garten wohl doch eher gering.

Hm, die Idee, "Pflege-Terrassenplatten" zu verlegen, hört sich irgendwie so an, als ob ihr den Sachbearbeiter für doof haltet. :confused:Vermutlich geht mit der kleineren Terrasse nämlich einher, dass auch die Umzäunung nur direkt an der Terrasse erfolgen darf. :rolleyes:
 
A

Aotearoa

Bei uns wars so:

Geplant war bei uns: Garagendach als Terrasse (6x7m)

Bei uns im bebauungsplan ist festgelegt, wie die Garage sein soll. Also entweder wie das Hausdach oder ein begrüntes Flachdach. Schon bei der Planung hatten wir hier Kontakt zur Gemeinde.
Genehmigt wurde es schlussendlich mit 2/3 Terrasse/ zu 1/3 Begrünung.
 
D

DG

Nun ja, warum er sowas tut wissen wir nicht, er meinte es gibt Fälle da geht sowas durch und deswegen wollte er es versuchen.
Denn er meinte dazu: "Solche Ungereimtheiten gibt es in der Bauordnung unzählige." o_O

Und was heißt in diesem Fall Baulast eintragen oder 3m vom Nachbarn dazu kaufen?
Die Garage wird mit der voll geplanten Dachterrasse bauordnungsrechtlich wie Wohnraum bewertet, sie muss also die gleichen Grenzabstände einhalten wie Dein Wohnhaus. Wenn die Garage aktuell direkt an der Grenze steht, musst Du vom Nachbarn einen 3m breiten und belastungsfreien Streifen entlang der Garage erwerben incl. Teilungs-, Notar- und Grunderwerbskosten oder aber die entsprechende Abstands- und Freifläche von 3m bzw. 5m auf dem Nachbargrundstück per Baulast sichern. Dort muss der Nachbar also Platz haben, ohne dass seine potentielle Bebauungssituation sich verändert oder aber Du musst ihm den Verlust an bebaubarer Fläche zusätzlich ausgleichen. Kann auch sein, dass es gar nicht geht, weil sich das mit seiner bestehenden Bebauung nicht verträgt, dann müsste er abreißen, dort dürfte dann also nur Bausubstanz stehe, die komplett abgewirtschaftet und ungenutzt ist.

Die allermeisten Überlegungen in diese Richtung sind - auch wegen der teils erheblichen Kosten - nach 3 Minuten Telefongespräch ad acta gelegt. Das lohnt sich nur, wenn man ansonsten gar keine andere Möglichkeit hat, sich etwas grünen Freiraum zu verschaffen.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
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