Und ich kenne aus dem familiären und beruflichen Umfeld oben geschilderte Situationen ohne Klagen. Die Frage der Verhältnismäßigkeit muss sich jeder Mitarbeiter der ARGE gefallen lassen. Und als H4 Empfänger bekommt man sogar die Prozesskosten bezahlt oder eben PKBH. Und es gibt Eilänträge im Sozialrecht, wo es innerhalb von 14-21 Tagen zur Verhandlung kommt. Da kennen spezialisierte Sozialrechtsanwälte keine Gnade, insbesondere wenn es um lebensnotwendige Inhalte geht.
Versteht mich nicht falsch, ich bin da kein Fan von, aber was Recht ist muss recht bleiben und ich als Steuerzahler bin so oder so nicht davon begeistert, dass andere Leute auf meine Kosten leben. Aber so ist es und dann verlange ich von jedem Beamten gerade in dieser Betrachtung Augenmaß und Hirn, auch wenn es schwer fällt. Wenn ich mit Kosten X die aktuelle Situation beibehalten kann, jede andere Forderung aber zu Kosten von X + Y führt, dazu noch einmalige Kosten für Umzug o.ä., dann soll derjenige einfach weiter da wohnen bleiben.
Nächstes Beispiel:
Eine fertig studierte Studentin beantragt vorübergehend H4 (ALG gibt es nicht, noch nie gearbeitet), sie hat eine Zusage eines Unternehmens, dass sie in 4 Monaten dort anfängt. Die Miete liegt 40 Euro über dem "erlaubten" Satz, beinhaltet aber eine Einbauküche des Vermieters. Die Behörde erkennt diesen Mietsatz nicht an und möchte 40 Euro weniger zahlen, weiß aber, dass ein Arbeitsvertrag vorliegt. Als Folge bietet der Vermieter der Mieterin an, die gebrauchte Küche für 500 Euro zu übernehmen. Diese Kosten müssen gezahlt werden, weil ein Grundrecht auf eine Küche besteht. Egal ob in der aktuell bewohnten Wohnung oder in einer neuen Wohnung. Unterm Strich hat das Amt zwei Möglichkeiten: 4x40=160 Euro "zu viel Miete" zahlen oder einmalig 500 Euro für die Küche zahlen.
Ich erwarte an dieser Stelle, dass man sich für diese 160 Euro entscheidet und nicht 500 Euro zahlt. Der gesunde Menschenverstand verlangt das.