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Pet1234
Hallo ihr Lieben,
ich brauche dringend und zeitnah euren Rat.
Baue mit Heinz von Heiden(GÜ) ein Bungalow ohne Keller.
Bis heute war die Tiefbaufirma da, um das Grünsungspolster herzustellen. Das Grundstück hat auf eine Länge von 22 Metern entlang der Straße ein Gefälle von 90 cm. Direkt im Baufeld ist dieser Höhenunterschied nicht so groß (30 cm), da bereits etwas dort stand mit Erde abgeckt war und vom Tiefbauer die Streifenfundamente bis in ca, 50-60 cm mit entfernt wurden. Der Bodengutachter hatte dies nicht entdeckt, für ihn war alles ok.. Ich erfuhr es vorab von Nachbarn. Nach Hinten fällt das Grundstück wieder ca. 90 cm ab.
Laut Bauvertrag ist Heinz von Heiden zuständig für ein Gründungspolster von 30 cm inkl. Aushub und noch 1 Meter ums Haus rundherum.
Im Vertrag steht zu den Erdarbeiten u.a.:
"Der vorhandene Mutterboden wird im Bereich des Hauses sowie umlaufend 1 m darüber hinaus in einer Stärke bis 30 cm abgetragen und seitl. auf dem Grundstück gelagert. Anschließend wird ein verdichtetes Gründungspolster bis zu einer Stärke von 30 cm eingebaut. Der Überstand des Gründungspolsters (Sandplatte) ab Außenkante Bodenplatte beträgt 1 Meter analog des Mutterboden-Abtrages...
Sollten sich örtliche Mehrstärken durch den Einbau größerer Höhen und zusätzlicher Aushub bis auf die tragfähige Gründungsebene ergeben, werden diese gesondert abgerechnet.
Mehrstärken des Grüngungspolsters können erst nach Einsicht in das Bodengutachten und der Festlegung der Höhenlage des Hauses sowie der örtl. Gegebenheiten ermittelt werden.
Die kalkulationsgrundlage für das Abschieben des Mutterbodens in den Abstandsflächen und den ggflls. erforderlichen Rohrgraben- und Frostschutzaushub (in Abhängigkeit von der gewählten Gründungsvariante) ist die Bodenklasse 2-3 nach DIN 18300.
Abweichende Bodenklassen, Bodenaustausch oder eine von der Gründungsvariante abweichende Gründungsart gehen zu Lasten des AG."
Im Teil Fundamentierung steht u.a.:
"Ihr Haus soll auf sicheren Fundamenten stehen. Die Erdgeschosssohlplatte wird in der Betongüte C25/30 (WU Beton) gemäß der Typenstatik benessen und mit Frostschürzen
aus Normalbeton frostsicher gegründet.
Folgende Annahmen liegen der Typenstatik zu Grunde:
Mindestzulässige Steifeziffer 20 MN/qm sowie Bodenpressung 200KN/qm
Max. Grundwasserstand mind. 100cm unter der geplanten Fundament- bzw. Bodenplatte
Nutzung mit beheizten Wohnraum und Innentemperaturen größer 10 grad
Ebenes Gelände.
Die Erdgeschosssohlplatte wir in einer Stärke von ca. 18 cm hergestellt.
Nun zu meinem Problem.
Auf Grund es Höhenunterschiedes machte sich der Tiefbauer ein Angebot,zusätzliche zum Abbrechen der vorhanden Streifenfundamente, zum Auffüllen des Geländes: kiesigen Sand durch zusätzlichen Bodenabtrag liefern, profilgerecht einbauen und lagenweise verdichten.
Dies ebenso im Terrassenbereich, welchen ich gleich mit habe ausheben lassen.
Da ich nur wenige Schritte vom Bau entfernt derzeit wohne, bin ich mehrmals am Tag da und beobachte das Geschehen.
So wurde im GESAMTEN Gelände unter dem Haus nur Sand aufgefüllt und verdichtet. Da es sehr trocken derzeit ist holten sie sich nach etwa der Hälte Wasser zum Befeuchten , da der Sand sich nicht verdichten ließ.
Also derzeitiger Aufbau unter dem Haus sowie 1 Meter um das geplante Haus ist ausschließlich Sand erst 032 ungefähr die Hälfte, dann nachdem er sich nicht verdichten liess kam 045 noch mit darauf.
Für mich ist es ein Sandhaufen, wo bereits beim einfachen drüber laufen die Fußspuren direkt einsacken. Es ist auch im Bereich der untersten 30 cm nach dem Lehmboden kein Frostschutz, betonrecycling oder irgendetwas festes rein gekommen. Der gesamte Aufbau, da wo das Grundstück niedriger war, wir sprechen über 95 cm, besteht aus trockenem Sand. Darunter erst Lehmboden.
Auf meine besorgte Frage dem Vorarbeiter gegenüber und auch dem Chef der Tiefbaufirma, dass dies doch kein tragfähiges Fundament für eine Terrasse und schon gar nicht für ein Haus sei, wich man aus und verwies auf den Bauleiter,. Der Tiefbauchef versuchte mir weiß zu machen, dass es sich um "zertifizierte Frostschutzsand" handele, der genauso wirksam sei wie richtiger Frostschutz. Und man habe dann schon den besseren 045 genommen , da der 032 nicht gebunden hätte.
Bei einem anderen Haus von Heinz von Heiden habe ich gesehen, dass rötlicher Frostschutz/Sand mit mehr Steinen im gesamten Bereich und gesamter Höhe verdichtet wurde, der auch richtig erdähnlich fest war.. Mein Sand ist gelb, sehr fein und wie gesagt für mich ein großer Sandhaufen.
Der Tiefbaufirmachef antwortete auf meine Frage, warum bei mir nicht auch dieser rötliche Frostschutz rein gekommen ist, dass er da hätte weiter fahren müssen und es eine Kostenfrage sei. Mich hat Niemand gefragt!! Die Sandgrube, wo er jetzt den Sand geholt hat ist 3 km entfernt, da gibt es diesen roten Frostschutrz nicht. Hätte aber geliefert und bestellt werden können, so der Mitarbeiter der Sandgrube.
Der Mitarbeiter der Sandgrube bestätigte auch, dass der Sand welcher bei mir rein gekommen ist, nicht als Gründung geeignet ist.
Im Bauvertrag lese ich, dass nur der Überstand des Gründungspolsters, die 1 Meter, Sandplatte sind. Ansonsten finde ich keine Angaben zum Material der Gründung . Aber es gibt doch bestimmt DIN Normen, auf was für einer Gründung so ein Haus stehen muss.
Das nächste Problem sehe ich im Einbau der umlaufenden Frostschürze. Laut Aussagen des Tiefbauers gehe diese wohl nur 60 cm tief , es sei eine Spezialschalung , oder so ähnlich, von Heinz von Heiden.
Im rechten Grundstücksbereich kommt nach 40 cm tragfähiger Lehmboden.
Im linken Teil unter dem Haus kommt, wie gesagt, durch die 95 cm aufgeschütteten Sand erst nach 95 cm Lehmboden. das heißt, die Frostschürze würde, sofern der ganze Dreck nicht schon beim Schachten wieder einfällt, in den aufgeschütteten Sand gebaut!! Das geht doch nicht!!!
Heute Mittag war ein Prüfer, beauftragt von der Tiefbaufirma da, welcher die Dichtigkeit geprüft hat. Es war natürlich alles verdichtet und tragfähig!!!
Ihm teilte ich meine Bedenken, bezüglich der Frostschürze im Sandboden mit. er meinte die Frostschürze müsste je nach Höhenlage zwischen 80 und 100 cm liegen. Wir haben eine Höhe von 215. Wie komme Heinz von Heiden da darauf nur 60 cm rein zu gehen??
Danke für eure Meinung schon vorab.
Ach ja, nächsten Mittwoch kommt die Rohbaufirma und will innerhalb zwei Tagen die Frostschürze und Bodenplatte herstellen.
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ich brauche dringend und zeitnah euren Rat.
Baue mit Heinz von Heiden(GÜ) ein Bungalow ohne Keller.
Bis heute war die Tiefbaufirma da, um das Grünsungspolster herzustellen. Das Grundstück hat auf eine Länge von 22 Metern entlang der Straße ein Gefälle von 90 cm. Direkt im Baufeld ist dieser Höhenunterschied nicht so groß (30 cm), da bereits etwas dort stand mit Erde abgeckt war und vom Tiefbauer die Streifenfundamente bis in ca, 50-60 cm mit entfernt wurden. Der Bodengutachter hatte dies nicht entdeckt, für ihn war alles ok.. Ich erfuhr es vorab von Nachbarn. Nach Hinten fällt das Grundstück wieder ca. 90 cm ab.
Laut Bauvertrag ist Heinz von Heiden zuständig für ein Gründungspolster von 30 cm inkl. Aushub und noch 1 Meter ums Haus rundherum.
Im Vertrag steht zu den Erdarbeiten u.a.:
"Der vorhandene Mutterboden wird im Bereich des Hauses sowie umlaufend 1 m darüber hinaus in einer Stärke bis 30 cm abgetragen und seitl. auf dem Grundstück gelagert. Anschließend wird ein verdichtetes Gründungspolster bis zu einer Stärke von 30 cm eingebaut. Der Überstand des Gründungspolsters (Sandplatte) ab Außenkante Bodenplatte beträgt 1 Meter analog des Mutterboden-Abtrages...
Sollten sich örtliche Mehrstärken durch den Einbau größerer Höhen und zusätzlicher Aushub bis auf die tragfähige Gründungsebene ergeben, werden diese gesondert abgerechnet.
Mehrstärken des Grüngungspolsters können erst nach Einsicht in das Bodengutachten und der Festlegung der Höhenlage des Hauses sowie der örtl. Gegebenheiten ermittelt werden.
Die kalkulationsgrundlage für das Abschieben des Mutterbodens in den Abstandsflächen und den ggflls. erforderlichen Rohrgraben- und Frostschutzaushub (in Abhängigkeit von der gewählten Gründungsvariante) ist die Bodenklasse 2-3 nach DIN 18300.
Abweichende Bodenklassen, Bodenaustausch oder eine von der Gründungsvariante abweichende Gründungsart gehen zu Lasten des AG."
Im Teil Fundamentierung steht u.a.:
"Ihr Haus soll auf sicheren Fundamenten stehen. Die Erdgeschosssohlplatte wird in der Betongüte C25/30 (WU Beton) gemäß der Typenstatik benessen und mit Frostschürzen
aus Normalbeton frostsicher gegründet.
Folgende Annahmen liegen der Typenstatik zu Grunde:
Mindestzulässige Steifeziffer 20 MN/qm sowie Bodenpressung 200KN/qm
Max. Grundwasserstand mind. 100cm unter der geplanten Fundament- bzw. Bodenplatte
Nutzung mit beheizten Wohnraum und Innentemperaturen größer 10 grad
Ebenes Gelände.
Die Erdgeschosssohlplatte wir in einer Stärke von ca. 18 cm hergestellt.
Nun zu meinem Problem.
Auf Grund es Höhenunterschiedes machte sich der Tiefbauer ein Angebot,zusätzliche zum Abbrechen der vorhanden Streifenfundamente, zum Auffüllen des Geländes: kiesigen Sand durch zusätzlichen Bodenabtrag liefern, profilgerecht einbauen und lagenweise verdichten.
Dies ebenso im Terrassenbereich, welchen ich gleich mit habe ausheben lassen.
Da ich nur wenige Schritte vom Bau entfernt derzeit wohne, bin ich mehrmals am Tag da und beobachte das Geschehen.
So wurde im GESAMTEN Gelände unter dem Haus nur Sand aufgefüllt und verdichtet. Da es sehr trocken derzeit ist holten sie sich nach etwa der Hälte Wasser zum Befeuchten , da der Sand sich nicht verdichten ließ.
Also derzeitiger Aufbau unter dem Haus sowie 1 Meter um das geplante Haus ist ausschließlich Sand erst 032 ungefähr die Hälfte, dann nachdem er sich nicht verdichten liess kam 045 noch mit darauf.
Für mich ist es ein Sandhaufen, wo bereits beim einfachen drüber laufen die Fußspuren direkt einsacken. Es ist auch im Bereich der untersten 30 cm nach dem Lehmboden kein Frostschutz, betonrecycling oder irgendetwas festes rein gekommen. Der gesamte Aufbau, da wo das Grundstück niedriger war, wir sprechen über 95 cm, besteht aus trockenem Sand. Darunter erst Lehmboden.
Auf meine besorgte Frage dem Vorarbeiter gegenüber und auch dem Chef der Tiefbaufirma, dass dies doch kein tragfähiges Fundament für eine Terrasse und schon gar nicht für ein Haus sei, wich man aus und verwies auf den Bauleiter,. Der Tiefbauchef versuchte mir weiß zu machen, dass es sich um "zertifizierte Frostschutzsand" handele, der genauso wirksam sei wie richtiger Frostschutz. Und man habe dann schon den besseren 045 genommen , da der 032 nicht gebunden hätte.
Bei einem anderen Haus von Heinz von Heiden habe ich gesehen, dass rötlicher Frostschutz/Sand mit mehr Steinen im gesamten Bereich und gesamter Höhe verdichtet wurde, der auch richtig erdähnlich fest war.. Mein Sand ist gelb, sehr fein und wie gesagt für mich ein großer Sandhaufen.
Der Tiefbaufirmachef antwortete auf meine Frage, warum bei mir nicht auch dieser rötliche Frostschutz rein gekommen ist, dass er da hätte weiter fahren müssen und es eine Kostenfrage sei. Mich hat Niemand gefragt!! Die Sandgrube, wo er jetzt den Sand geholt hat ist 3 km entfernt, da gibt es diesen roten Frostschutrz nicht. Hätte aber geliefert und bestellt werden können, so der Mitarbeiter der Sandgrube.
Der Mitarbeiter der Sandgrube bestätigte auch, dass der Sand welcher bei mir rein gekommen ist, nicht als Gründung geeignet ist.
Im Bauvertrag lese ich, dass nur der Überstand des Gründungspolsters, die 1 Meter, Sandplatte sind. Ansonsten finde ich keine Angaben zum Material der Gründung . Aber es gibt doch bestimmt DIN Normen, auf was für einer Gründung so ein Haus stehen muss.
Das nächste Problem sehe ich im Einbau der umlaufenden Frostschürze. Laut Aussagen des Tiefbauers gehe diese wohl nur 60 cm tief , es sei eine Spezialschalung , oder so ähnlich, von Heinz von Heiden.
Im rechten Grundstücksbereich kommt nach 40 cm tragfähiger Lehmboden.
Im linken Teil unter dem Haus kommt, wie gesagt, durch die 95 cm aufgeschütteten Sand erst nach 95 cm Lehmboden. das heißt, die Frostschürze würde, sofern der ganze Dreck nicht schon beim Schachten wieder einfällt, in den aufgeschütteten Sand gebaut!! Das geht doch nicht!!!
Heute Mittag war ein Prüfer, beauftragt von der Tiefbaufirma da, welcher die Dichtigkeit geprüft hat. Es war natürlich alles verdichtet und tragfähig!!!
Ihm teilte ich meine Bedenken, bezüglich der Frostschürze im Sandboden mit. er meinte die Frostschürze müsste je nach Höhenlage zwischen 80 und 100 cm liegen. Wir haben eine Höhe von 215. Wie komme Heinz von Heiden da darauf nur 60 cm rein zu gehen??
Danke für eure Meinung schon vorab.
Ach ja, nächsten Mittwoch kommt die Rohbaufirma und will innerhalb zwei Tagen die Frostschürze und Bodenplatte herstellen.
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