Traufhöhe und Dachform bei der Neubauplanung

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Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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E

Escroda

Hilft das werte um die noch offenen Punkte zu klären?
Nein.
Dazu bedarf es aber eines Lageplanes vom Grundstück mit exakt vermaßten Grundstücksgrenzen, Baugrenzen und vor allem Höhen, inkl. geplante Straßenhöhen.
Ist bei Dir noch was offen?
Was im Bebauungsplan "a" ("abweichende Bauweise") hinter der II für die Geschossanzahl meinen soll, sah ich jedoch nicht erläutert.
§ 6 Abweichende Bauweise gemäß § 22 Abs. 4 Baunutzungsverordnung
Im Plangebiet dürfen Einzel- und Doppelhäuser eine maximale Länge im Sinne des § 22 Abs. 2 Baunutzungsverordnung von 25 Metern nicht überschreiten.
 
Y

ypg

Auch ich sehe ein schönes Pultdach, welches sich zum Süden öffnet
Allerdings bezweifel ich, dass der Gedanke an ein Pultdachhaus nicht die Euphorie bei Stadthausliebenden auslöst
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G

Guido1980

Also die Grundstückdaten/Abmessungen bzw. Angaben aus dem Bebauungsplan liegen ja nun vollumfänglich vor.

Dass das mit der Stadtvilla wohl nichts werden wird, ist natürlich schade.

Gibt es ansonsten grundstücksbezogene konstruktive Vorschläge bzgl. der Bauweise des Hauses? Also die Wohnfläche soll unter Berücksichtigung des Bebauungsplan so groß wie möglich sein. Die Terrassen/Balkonausbildung Richtung Süden und das Haus soll mit Keller gebaut werden.

Kann man eigentlich anhand des Bebauungsplan erkennen, wie das Haus ausgerichtet werden muss? Also quer oder hochkant? Dargestellt ist es ja hochkant mit der Längsseite von Nord nach Süd!
 
Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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