Trockenbauer verursacht Schaden

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M

MCHaus

Hallo. Der Trockenbauer hat bei uns im Bad geflext. Leider war es schon fast komplett gefliest. Die Funken haben sich in die Fliesen gebrannt. Das sieht nicht gerade toll aus. Jetzt hab ich mir vom Fliesenleger umd von meinem Fliesenlieferanten ein Angebot machen lassen. Das beläuft sich auf ca 1300€. der Trockenbauer sagt jetzt das er ein Handgeld von seiner Versicherung hat (1000€) und alles was drüber ist wird über einen Gutachter geregelt, was sich laut seiner Aussage bis über 2 Jahre hinziehen kann.
Meine Fragen:

1. Eigentlich kann ich doch das Haus so nicht abnehmen oder? (Abnahme in 2 Wochen)
2. Kann ich die Baufirma auch dafür Haftbar machen? (Trockenbauer ist ein Subunternehmer)
3. Der Trockenbauer will mir vorschreiben welche Fliesen ich auswechseln darf. Geht das?
 
K

klblb

Guest
Vertragspartner ist Deine Baufirma, nicht der Trockenbauer, oder?
Dann hat sie mängelfrei zu liefern, egal ob Gewerke von der Baufirma oder von den von ihr beauftragten Subunternehmen ausgeführt werden.

So wie sich das liest, ist der Trockenbauer erpresserisch und unverschämt. Wenn meine obige Vermutung zutrifft, würde ich nicht mehr mit ihm reden. Ist Zeit- und Nervenverschwendung.

Und noch ein anderer Aspekt: sind die Fliesenarbeiten schon von Dir abgenommen? Wenn nein, wirst Du das erst nach Mängelbeseitigung tun und über deren Kosten dürfen sich dann Fliesenleger und Trockenbauer kümmern/streiten.
 
B

Bauexperte

Hallo,

Sorry aber das versteh ich nicht Bauexperte?
Das ist mein Bauchgefühl bei Deinem Thread; schade, daß Du nicht näher darauf eingehst.

Du schreibst:
"Der Trockenbauer hat bei uns im Bad geflext. Leider war es schon fast komplett gefliest."
Das sollte selbst der dümmste Handwerker wissen, daß das in die Hose geht. Da Du Dich nicht weiter dazu geäußert hast, gehe ich davon aus, daß er die Fliesen am Boden und Wand nicht abgedeckt hat und wenn doch, unzureichend. Insofern würde ihn ein hinzugezogener Gutachter - welchen im Übrigen Du bestimmen darfst - ziemlich stutzen; die Mädels und Jungs haben eine Reputation zu verlieren.

Hilfreich wäre es, wenn Du Dich zur Antwort von "klblb" geäußert hättest ...

1. Eigentlich kann ich doch das Haus so nicht abnehmen oder? (Abnahme in 2 Wochen)
Du kannst die Abnahme des Hauses nicht in Gänze verweigern, sehr wohl aber die im Bad mangelbehafteten Fliesenarbeiten infolge Flexarbeiten des Trockenbauers. Das sollte so oder so ähnlich auch in Deinem Werkvertrag, bzw. dessen Anlagen stehen.

2. Kann ich die Baufirma auch dafür Haftbar machen? (Trockenbauer ist ein Subunternehmer)
3. Der Trockenbauer will mir vorschreiben welche Fliesen ich auswechseln darf. Geht das?"
Dein Vertragspartner ist - sofern Du nicht Einzelgewerke vergeben hast - immer Dein Anbieter und damit ist er auch der Adressat für Mängelbeseitigungsansprüche. Deren Dauer regelt Dein Vertrag oder die VOB.

Das Du überhaupt fragst, ob der Trockenbauer so mit Dir umspringen darf, wie Du es schreibst, hat mich erst dazu gebracht, daß das Angebot Deines Anbieters sehr verlockend gewesen sein muß. Mich hat auch irritiert, daß Du Deinen Fliesenleger um ein Angebot für die Ausbesserung gefragt hast. Das wäre die Aufgabe Deines Anbieters, bzw. dessen Bauleiter gewesen. Er muß sich auch mit den Argumenten seines Subs auseinandersetzen; nicht Du.

Du hast ein Stück Haus zu einem vertraglich festgehalten Standard erworben. Diesen Standard mängelfrei zu übergeben ist Sache Deines Anbieters !

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 15.11.2024
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