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fraubauer
Hallo.
Ich hätte folgende Frage an das Forum.
Ich kaufe mir eine ETW.
Der Bauträger hat in den Vertrag geschrieben, dass das Nachbargrundstück ca. 2m in das "unsere"
ragt (durch Zaun und Garagen).
Mündlich hat er uns (Käufer) gesagt, dass er dies nach Abschluss der Baustelle angeht, und den Zaun
2m zurück versetzen läßt. Die Garagen von Nachbargrundstück kann er aber nicht mehr ändern.
Unser Bauträger hat also das Grundstück mit alten Haus darauf gekauft, das alte Haus abgerissen und
ein Mehrfamilienhaus gebaut.
Jetzt stelle ich mir die Frage,
-muß der die Überbauung wirklich angehen, oder ist er nach der Übergabe aus dem Schneider?
-wie regelt man eine solche geringfügige Überbauung?
-und wer muß sich drum kümmern bzw. wer trägt die Kosten?
Ich hoffe, mein Anliegen wurde verständlich erklärt.
DIe Überbauung war also schon vorhanden, als unser BT das Grundstück gekauft hat.
Dankeschön
erika
Ich hätte folgende Frage an das Forum.
Ich kaufe mir eine ETW.
Der Bauträger hat in den Vertrag geschrieben, dass das Nachbargrundstück ca. 2m in das "unsere"
ragt (durch Zaun und Garagen).
Mündlich hat er uns (Käufer) gesagt, dass er dies nach Abschluss der Baustelle angeht, und den Zaun
2m zurück versetzen läßt. Die Garagen von Nachbargrundstück kann er aber nicht mehr ändern.
Unser Bauträger hat also das Grundstück mit alten Haus darauf gekauft, das alte Haus abgerissen und
ein Mehrfamilienhaus gebaut.
Jetzt stelle ich mir die Frage,
-muß der die Überbauung wirklich angehen, oder ist er nach der Übergabe aus dem Schneider?
-wie regelt man eine solche geringfügige Überbauung?
-und wer muß sich drum kümmern bzw. wer trägt die Kosten?
Ich hoffe, mein Anliegen wurde verständlich erklärt.
DIe Überbauung war also schon vorhanden, als unser BT das Grundstück gekauft hat.
Dankeschön
erika