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DG
Gut, dann ist die Kernfrage, wie es zu diesem massiven (!) Überbau kommen konnte und ob dieser baurechtlich bereits abgefangen ist oder abgefangen werden kann; resp. auch soll.
Bleibt der Überbau bestehen, geht damit definitiv eine Wertminderung des Grundstücks der WEG (siehe Beitrag von @Otus11) einher, fraglich ist, wie man diese Wertminderung ggü. dem Bauträger durchsetzt. Möglich ist zB eine sog. Überbaurente, die einmalig oder jährlich der WEG gutgeschrieben werden würde, wenn nicht rückgebaut werden kann oder soll.
Unschön an der Geschichte finde ich die lange Dauer von 5 Jahren, normalerweise muss man bei solchen Sachen sofort widersprechen. Lösen kann man das grundsätzlich durch Baulast(en), eine Grundstücksteilung und/oder Rückbau.
MfG
Dirk Grafe
Bleibt der Überbau bestehen, geht damit definitiv eine Wertminderung des Grundstücks der WEG (siehe Beitrag von @Otus11) einher, fraglich ist, wie man diese Wertminderung ggü. dem Bauträger durchsetzt. Möglich ist zB eine sog. Überbaurente, die einmalig oder jährlich der WEG gutgeschrieben werden würde, wenn nicht rückgebaut werden kann oder soll.
Unschön an der Geschichte finde ich die lange Dauer von 5 Jahren, normalerweise muss man bei solchen Sachen sofort widersprechen. Lösen kann man das grundsätzlich durch Baulast(en), eine Grundstücksteilung und/oder Rückbau.
MfG
Dirk Grafe