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asrmel1
Hallo zusammen.
Die Bodenplatte ist gegossen und der Erdbauer/Bodenplattenhersteller hat nun diverse Abfälle auf dem Grundstück hinterlassen. Als Bauherr bin ich vertraglich verpflichtet, diese zu entsorgen, so weit so gut.
Aber: was genau zählt als "Abfall"?
Neben den üblichen Materialien wie Betonreste, KG- und Drainage-Rohre, Styrodur-Verschnitt, Verpackungen und Holzteile, hat der Erdbauer auch ca. 15 Tonnen Bausand liegen lassen. Dieser war für den Unterbau bestellt, wurde aber nicht vollständig eingebaut. Meine Frage: zählt das nun auch als "Abfall"? Oder ist er verpflichtet, überschüssiges Material wieder mitzunehmen?
Der Bausand ist für mich natürlich eine doppelte Belastung, da ich das Material ohne Verwendung bezahlt habe und dann auch noch die Kosten der Entsorgung tragen muss.
Bis zur Klärung dieser und anderer Fragen, möchte ich die Schlussrechnung noch nicht überweisen. Da die Fälligkeit bald erreicht wird, frage ich mich auch, wie ich mich rechtlich am besten verhalten sollte. Reicht eine Email mit der Aussage, dass ich mit der Rechnung nicht einverstanden bin oder soll ich mich eher postalisch und sogar per Einschreiben bei Ihm melden? Muss ich dabei eine genaue Begründung liefern, was aus meiner Sicht nicht passt?
Danke schon mal
Die Bodenplatte ist gegossen und der Erdbauer/Bodenplattenhersteller hat nun diverse Abfälle auf dem Grundstück hinterlassen. Als Bauherr bin ich vertraglich verpflichtet, diese zu entsorgen, so weit so gut.
Aber: was genau zählt als "Abfall"?
Neben den üblichen Materialien wie Betonreste, KG- und Drainage-Rohre, Styrodur-Verschnitt, Verpackungen und Holzteile, hat der Erdbauer auch ca. 15 Tonnen Bausand liegen lassen. Dieser war für den Unterbau bestellt, wurde aber nicht vollständig eingebaut. Meine Frage: zählt das nun auch als "Abfall"? Oder ist er verpflichtet, überschüssiges Material wieder mitzunehmen?
Der Bausand ist für mich natürlich eine doppelte Belastung, da ich das Material ohne Verwendung bezahlt habe und dann auch noch die Kosten der Entsorgung tragen muss.
Bis zur Klärung dieser und anderer Fragen, möchte ich die Schlussrechnung noch nicht überweisen. Da die Fälligkeit bald erreicht wird, frage ich mich auch, wie ich mich rechtlich am besten verhalten sollte. Reicht eine Email mit der Aussage, dass ich mit der Rechnung nicht einverstanden bin oder soll ich mich eher postalisch und sogar per Einschreiben bei Ihm melden? Muss ich dabei eine genaue Begründung liefern, was aus meiner Sicht nicht passt?
Danke schon mal