Übernimmt man Pflichten vom Vorbesitzer bzw. vorherigen Bewohner?

4,00 Stern(e) 20 Votes
P

Payday

wenn man mal zusammen fasst:

- die hecke steht nicht auf euren Grundstück
- es gibt keine Baulast oder sonstiges vermerke im Grundbuch über diese hecke
- der ehemalige Eigentümer hat zu DDR Zeiten irgendwas so ausgedaddelt
- im Kaufvertrag des Grundstückes wurde die hecke nie erwähnt

die Chancen stehen sicherlich sehr gut, das die hecke nicht euer Problem ist. wenn, dann muss sich die gemeinde an den alten Vertragspartner wenden. durch die fehlende Kopplung an das Grundstück kann jeder diese hecke dort gepflanzt haben oder dort unterhalten wollen.
im falle des falls sollte man aber Vorlauf doch einen Anwalt fragen. die gemeinde wird den Spaß dann wohl wegreißen und versuchen, den Betrag bei euch einzufordern.
 
M

Mottenhausen

Die Argumentation von Escroda erscheint mir schlüssig.

Die Eingangs erwähnte Grundhaltung, Streit vermeiden zu wollen, finde ich aber auch wichtig. Die Stadt benötigt ggf. hin und wieder Flächen für Ausgleichbepflanzung wegen Fällungen andernorts. Eine Reihe Kastanien auf dem städtischen Grünstreifen z.B. beschert dir langfristig mehr Ärger, Laub, Dunkelheit, ... als die Hecke.
 
E

Egon12

Bei Eigentum geht es oft nicht darum, worauf etwas steht, sondern von wem.
Gern in Grenzbebauung zu sehen und zu verstehen.
Wenn ich einen Baum auf Deinem Grund pflanze, ist es nicht Deiner, sondern meiner
das ist Quark schau ins Baugesetzbuch da steht was Eigentum ist und was nur ein Scheinbestandteil.
 
Winniefred

Winniefred

Sorry für die späte Rückmeldung, wir hatten ganz schön Stress. Aber es gibt News:

Just wenige Tage nach dem letzten Post hier kam der Gartenbaubetrieb und hat auch die Hecke wieder mitgemacht! Ich weiß zwar nicht, warum die jetzt erst kamen (die Jahre vorher kamen sie immer zweimal, einmal im späten Frühjahr und einmal im Spätsommer/Herbst etwa), aber scheinbar hat die Dame vom Tiefbauamt nichts weitergegeben oder wie auch immer - wie auch immer das jetzt zustandekam: Wir hoffen, dass die Stadt die Hecke weiterhin schneidet und dass es jetzt nicht nur noch daran lag, dass die Stadt zB immer im Voraus fürs Folgejahr beauftragt und sie nur deswegen jetzt dieses Jahr noch mal gekommen sind.
 
Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3118 Themen mit insgesamt 42236 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Übernimmt man Pflichten vom Vorbesitzer bzw. vorherigen Bewohner?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Hecke anlegen, wo vorher Gestrüpp herrschte 11
2Problem wegen Grenze der Nachbar-Hecke 26
3Baustraße verläuft auf unserem Grundstück 10
4Schmales Grundstück und Einfriedung - Hilfestellung 13
5Hecke: Wann steht diese auf der Grenze? 14
6Grenzgestaltung - Nachbar will Zaun, wir Hecke 29
7Grundriss Bungalow auf schon genutztem Grundstück 108
8Einfamilienhaus 150m2 Grundriss + Planung auf dem Grundstück 24
9Grundriss Einfamilienhaus ca. 190m² und Platzierung auf Grundstück 22
10Finanzierung Grundstück & Winkelbungalow 20
11Grundstück Nord-West-Ausrichtung - Tipps 24
12Grundstück und Nebenkosten - Bausumme realistisch? 16
13Grundriss Einfamilienhaus mit Flachdach auf 600m² Grundstück 19
14Ausrichtung auf dem Grundstück und Grundriss 10
15180qm Nicht-Anstatt-Haus, beste Anpassung ans Grundstück? 79
16Kaufvertrag Grundstück - Kontamination 31
17Grundstück vorübergehend pachten 26
18Grundstück in Neubaugebiet gefunden - Jetzt bauen? 19
19Grundstück bereits finanziert - andere Bank für Hausbau möglich? 42
20Bestehendes Einfamilienhaus mit großem Grundstück kaufen und sanieren 22

Oben