M
Maike
Guten Abend ,
ich möchte heute mal einen Beitrag über Umzugsunternehmen schreiben , vielleicht kann ich den einen oder andern ja damit helfen.
Die richtige Wahl des Umzugsunternehmens was möchte ich haben Billig .. oder günstig ? Es gibt so genannte Möbelspeditionen wie Sand am Meer jedoch sollte man eines beachten :
Transportunternehmen die Umzüge mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen durchführen benötigen in Deutschland eine Lizenz ! Eine Transportversicherung : Grundhaftung sind 620 Euro pro Kubikmeter Umzugsvolumen. Das heißt, bei einem Umzugsvolumen von 50 Kubikmetern beträgt die Höhe dieser Grundhaftung 31.000 Euro. Bis zu dieser Höhe wären Schäden gedeckt. Unternehmen, die nur mit kleinen Transportern mit einem zulässigen Gesamtgewichtvon bis zu 3,5 Tonnen (die sogenannte „Sprinter-Klasse“) unterwegs sind, unterliegen meist nicht den Regelungen des Güterkraftverkehrsgesetzes.Diese Unternehmen sind daher auch nicht zu einer Versicherung verpflichtet. Die Haftungsregeln des Gesetzes laufen hier ins Leere.
Lizenz ist euer Volumen mehr wie ein Sprinter voll muss das Umzugsunternehmen eine Lizenz haben , die man bei jeder Seriösen Umzugsfirmen eigentlich immer präsent sein sollte Homepage . Briefpapier u.s.w sonst Finger weg !!
In jedem Umzugsvertrag darauf achten : Gesamt Volumen muss von eurem Umzugsgut im Angebot eingetragen sein !!!
Ich hoffe ich könnte euch mit dem Beitrag etwas helfen ...
Gruß
Maike.
ich möchte heute mal einen Beitrag über Umzugsunternehmen schreiben , vielleicht kann ich den einen oder andern ja damit helfen.
Die richtige Wahl des Umzugsunternehmens was möchte ich haben Billig .. oder günstig ? Es gibt so genannte Möbelspeditionen wie Sand am Meer jedoch sollte man eines beachten :
Transportunternehmen die Umzüge mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen durchführen benötigen in Deutschland eine Lizenz ! Eine Transportversicherung : Grundhaftung sind 620 Euro pro Kubikmeter Umzugsvolumen. Das heißt, bei einem Umzugsvolumen von 50 Kubikmetern beträgt die Höhe dieser Grundhaftung 31.000 Euro. Bis zu dieser Höhe wären Schäden gedeckt. Unternehmen, die nur mit kleinen Transportern mit einem zulässigen Gesamtgewichtvon bis zu 3,5 Tonnen (die sogenannte „Sprinter-Klasse“) unterwegs sind, unterliegen meist nicht den Regelungen des Güterkraftverkehrsgesetzes.Diese Unternehmen sind daher auch nicht zu einer Versicherung verpflichtet. Die Haftungsregeln des Gesetzes laufen hier ins Leere.
Lizenz ist euer Volumen mehr wie ein Sprinter voll muss das Umzugsunternehmen eine Lizenz haben , die man bei jeder Seriösen Umzugsfirmen eigentlich immer präsent sein sollte Homepage . Briefpapier u.s.w sonst Finger weg !!
In jedem Umzugsvertrag darauf achten : Gesamt Volumen muss von eurem Umzugsgut im Angebot eingetragen sein !!!
Ich hoffe ich könnte euch mit dem Beitrag etwas helfen ...
Gruß
Maike.
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