A
arner
Hallo Forum,
ich habe mal eine Frage zur Zulässigkeit der Verschraubung einer Unterkonstruktion einer Vorhangfassade:
Situation: Der Untergrund ist eine relativ lose gesetzte Bruchsteinwand aus Sandstein. Darauf, als Unterkonstruktion, eine vertikale Lattung mit 60cm Abstand aus KVH-Fichte 60x120mm (die 60mm an der Wand). Auf die Lattung außenseitig 60mm Steico-Holzfaserdämmplatte aufgetackert. Die entstehenden Kästen mit Steico-Zell (Holzfasern) ausgeblasen. Darauf soll noch mal eine vertikale Lattung und außen eine horizontale Rhombusschalung. Die Fassade ist 3 Meter hoch und geht über drei Wände, 7m, 11m, 4m.
Die Umsetzung so einer Dämmung unterliegt ja konstutiven und auch sicherheitstechnischen Anforderung.
Welche rechtlichen Anforderungen gibt es an die Schrauben und Dübel, mit denen die vertikale Lattung für die Unterkonstruktion in die Bruchsteinwand gedübelt wird. Ich höre hierzu immer wieder unterschiedliche Meinungen.
Braucht der Dübel eine Zulassung für Sandstein? Oder muss die komplette Verschraubung ein für diese Situation bauaufsichtlich zugelassens System sein? Oder kann irgendwas verwendet werden, hauptsache hält?
Eine logische Erklärung hatte ich von einem Fischer-Mitarbeiter, der sagte es _muss_ ein für diese Situation zugelassenes System aus Dübel und Schraube verwendet werden, da nur so Daten für die Berechnung zur Verfügung stehen mit denen die Haltbarkeit der Konstruktion ermittelt und ggf. bewiesen werden kann.
Ein Tischler meinte man könnte nehmen was man wolle und müsse nicht auf Zulassungen oder so achten.
Wie verhält sich das? Welche gesetzliche Regelungen gelten und an welche Anforderungen muss man sich bei der Umsetzung halten? Kann man das eventuell irgendwo nachlesen?
Danke für Eure Antworten!
ich habe mal eine Frage zur Zulässigkeit der Verschraubung einer Unterkonstruktion einer Vorhangfassade:
Situation: Der Untergrund ist eine relativ lose gesetzte Bruchsteinwand aus Sandstein. Darauf, als Unterkonstruktion, eine vertikale Lattung mit 60cm Abstand aus KVH-Fichte 60x120mm (die 60mm an der Wand). Auf die Lattung außenseitig 60mm Steico-Holzfaserdämmplatte aufgetackert. Die entstehenden Kästen mit Steico-Zell (Holzfasern) ausgeblasen. Darauf soll noch mal eine vertikale Lattung und außen eine horizontale Rhombusschalung. Die Fassade ist 3 Meter hoch und geht über drei Wände, 7m, 11m, 4m.
Die Umsetzung so einer Dämmung unterliegt ja konstutiven und auch sicherheitstechnischen Anforderung.
Welche rechtlichen Anforderungen gibt es an die Schrauben und Dübel, mit denen die vertikale Lattung für die Unterkonstruktion in die Bruchsteinwand gedübelt wird. Ich höre hierzu immer wieder unterschiedliche Meinungen.
Braucht der Dübel eine Zulassung für Sandstein? Oder muss die komplette Verschraubung ein für diese Situation bauaufsichtlich zugelassens System sein? Oder kann irgendwas verwendet werden, hauptsache hält?
Eine logische Erklärung hatte ich von einem Fischer-Mitarbeiter, der sagte es _muss_ ein für diese Situation zugelassenes System aus Dübel und Schraube verwendet werden, da nur so Daten für die Berechnung zur Verfügung stehen mit denen die Haltbarkeit der Konstruktion ermittelt und ggf. bewiesen werden kann.
Ein Tischler meinte man könnte nehmen was man wolle und müsse nicht auf Zulassungen oder so achten.
Wie verhält sich das? Welche gesetzliche Regelungen gelten und an welche Anforderungen muss man sich bei der Umsetzung halten? Kann man das eventuell irgendwo nachlesen?
Danke für Eure Antworten!