Das ist schon klar. Nur die Erneuerbare-Energien-Gesetz-Umlage ist in jeder kWh Strom eingerechnet, egal "woher" der Strom kommt. Und somit wird auch Kohlestrom günstiger - und das ist Quatsch
Der Strommix konkret bei dir in der Steckdose ist aber unbekannt. Wie sollte man auf dieser Basis eine Preissteuerung vornehmen?
Die Erneuerbare-Energien-Gesetz Umlage ist auf jede kWh gleich, egal ob der Strom in der Steckdose tatsächlich 100% Kohle, Atom oder Erneuerbar ist. Egal, ob ein Stromtarif mit einem anderen Strommix abgeschlossen wurde. Daher gibts nur "für alle rauf" und "für alle runter".
Die Erneuerbare-Energien-Gesetz Umlage dient ja zur Finanzierung von regenerativen Energiequellen. Man bezahlt sie unabhängig vom Strommix.
Dadurch wird Kohlestrom ja nicht billiger, sogar im Gegenteil, der Kostenteil für die Erzeugung des Stroms wird bei Kohlestrom eher höher, weil der Kraftwerksbetreiber, der CO2 ausstößt, für diese Emission bezahlen muss.
@guckuck2 meinte eine Split-Wärmepumpe, also den Technikraum da im Keller planen, wo draußen im Garten Platz für die Wärmepumpe wäre.
Okay danke!
Ja es braucht die bauliche Voraussetzung, eine Wärmepumpe nachrüsten zu können. Üblicherweise Splitanlagen, dh. zum Aufstellort der Außeneinheit brauchts Kälteleitung und Strom. Der Aufstellort sollte zudem geeignet sein, z.B. nicht auf der eigenen Terrasse oder dicht zum Nachbarn.
Wärmepumpe mit Innenaufstellung ginge natürlich auch, braucht im Raum dann entsprechend Platz und zwei relativ großformatige Auslässe für Zu/Abluft.