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Lumpi_LE
Hallo,
es gibt in Sachsen eine Regelung um wie weit man bei nachträglicher Dämmung der Gebäudehülle die Abstandsflächen unterschreiten darf.
Es waren 20 oder 30 cm meine ich.
Ich hatte das schonmal, leider finde ich es aber einfach nicht wieder, oder Suche nach dem Falschen.
Kann jemand helfen?
es gibt in Sachsen eine Regelung um wie weit man bei nachträglicher Dämmung der Gebäudehülle die Abstandsflächen unterschreiten darf.
Es waren 20 oder 30 cm meine ich.
Ich hatte das schonmal, leider finde ich es aber einfach nicht wieder, oder Suche nach dem Falschen.
Kann jemand helfen?