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Carsten82
Hallo liebes Forum,
ich habe mal eine Frage bezüglich der Kosten zu den Erdarbeiten. Alsbald soll der Bau unseres Einfamilienhaus mit Keller beginnen, gebaut wird über/mit einem GU in RLP. Die Erdarbeiten sind im Werkvertrag optional aufgeführt und umfassen Abschieben, seitliches Lagern des Mutterbodens, Baugruben-, Fundament- und Rohrgrabenaushub einschließlich seitliches Lagern (alles Bodenklasse 3-5). Wiederbefüllen und Abtransport geht extra und nach tatsächlichem Aufwand.
Die Bodenplatte wird ca. die Maße von 10m x 10m haben. Kosten soll die Leistung 2.400 € bzw. wird bei Fremdvergabe von der Gesamtsumme wieder abgezogen.
Nun meine Frage, ob die 2.400 für die Leistung angebracht sind? Kann es momentan null einschätzen.
Fremdangebote sind noch nicht eingeholt, weil die Ergebnisse des Bodengutachtens noch ausstehen. Zudem scheue ich ehrlich gesagt ein wenig eine Fremdvergabe, da dies unvorhergesehene Verzögerungen mit sich bringen könnte bzw. was ist, wenn falsch "gebaggert" wurde?! So obliegt dies alles in der Verantwortung des GU.
Vielen Dank vorab für Eure Einschätzung.
LG Carsten
ich habe mal eine Frage bezüglich der Kosten zu den Erdarbeiten. Alsbald soll der Bau unseres Einfamilienhaus mit Keller beginnen, gebaut wird über/mit einem GU in RLP. Die Erdarbeiten sind im Werkvertrag optional aufgeführt und umfassen Abschieben, seitliches Lagern des Mutterbodens, Baugruben-, Fundament- und Rohrgrabenaushub einschließlich seitliches Lagern (alles Bodenklasse 3-5). Wiederbefüllen und Abtransport geht extra und nach tatsächlichem Aufwand.
Die Bodenplatte wird ca. die Maße von 10m x 10m haben. Kosten soll die Leistung 2.400 € bzw. wird bei Fremdvergabe von der Gesamtsumme wieder abgezogen.
Nun meine Frage, ob die 2.400 für die Leistung angebracht sind? Kann es momentan null einschätzen.
Fremdangebote sind noch nicht eingeholt, weil die Ergebnisse des Bodengutachtens noch ausstehen. Zudem scheue ich ehrlich gesagt ein wenig eine Fremdvergabe, da dies unvorhergesehene Verzögerungen mit sich bringen könnte bzw. was ist, wenn falsch "gebaggert" wurde?! So obliegt dies alles in der Verantwortung des GU.
Vielen Dank vorab für Eure Einschätzung.
LG Carsten