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Ramona13
Hallo liebes Forum!
seit einigen Wochen haben mein Mann und ich langsam die Planung für unser zukünftiges Eigenheim begonnen. Zeitdruck haben wir keinen, aber da die jetzige Wohnung doch etwas klein ist möchten wir lieber ins eigene Haus als viele Jahre Miete in einer großen Wohnung zu zahlen. ;)
Die Grundstücke sind bereits im Familienbesitz vorhanden, derzeit ist noch meine Mutter die Eigentümerin.
Wie im Bild zu sehen ist, ist es zusammen eine Fläche von etwas mehr als 1500 m². Die Maße sind jetzt nicht ganz genau, sondern nur über den BayernAtlas ausgemessen.
Grund für die Zusammenlegung der beiden Bauplätze ist unser Wunsch einen großzügigen Bungalow in L-Form zu bauen, da der Bebauungsplan (von 1984, einmal geändert 1994) nur 1 Geschoss mit Satteldach oder Walmdach erlaubt.
In meinen Augen sind nur die beiden Baufenster (in Grün grob eingezeichnet) ein Problem, da wir bei einem großen Grundstück natürlich lieber mittig bauen wollen. Würden diese Fenster auch bei einer Vereinigung erhalten bleiben oder hätten wir die Chance das Fenster neu zu setzen und dann mittig auf der heutigen Grenze zu bauen? Und zieht sowas eine Änderung des Bebauungsplanes mit sich oder reicht da evtl. eine Ausnahmegenehmigung?
Ich hab natürlich vor das ganze dann persönlich in der Gemeinde zu klären, aber würde mich auch hier über Erfahrungen und Austausch zu dem Thema freuen :)
Schöne Grüße
Ramona
seit einigen Wochen haben mein Mann und ich langsam die Planung für unser zukünftiges Eigenheim begonnen. Zeitdruck haben wir keinen, aber da die jetzige Wohnung doch etwas klein ist möchten wir lieber ins eigene Haus als viele Jahre Miete in einer großen Wohnung zu zahlen. ;)
Die Grundstücke sind bereits im Familienbesitz vorhanden, derzeit ist noch meine Mutter die Eigentümerin.
Wie im Bild zu sehen ist, ist es zusammen eine Fläche von etwas mehr als 1500 m². Die Maße sind jetzt nicht ganz genau, sondern nur über den BayernAtlas ausgemessen.
Grund für die Zusammenlegung der beiden Bauplätze ist unser Wunsch einen großzügigen Bungalow in L-Form zu bauen, da der Bebauungsplan (von 1984, einmal geändert 1994) nur 1 Geschoss mit Satteldach oder Walmdach erlaubt.
In meinen Augen sind nur die beiden Baufenster (in Grün grob eingezeichnet) ein Problem, da wir bei einem großen Grundstück natürlich lieber mittig bauen wollen. Würden diese Fenster auch bei einer Vereinigung erhalten bleiben oder hätten wir die Chance das Fenster neu zu setzen und dann mittig auf der heutigen Grenze zu bauen? Und zieht sowas eine Änderung des Bebauungsplanes mit sich oder reicht da evtl. eine Ausnahmegenehmigung?
Ich hab natürlich vor das ganze dann persönlich in der Gemeinde zu klären, aber würde mich auch hier über Erfahrungen und Austausch zu dem Thema freuen :)
Schöne Grüße
Ramona