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Tx-25
Hallo, wir haben ein Einfamilienhaus 150qm mit Doppelgarge daran gebaut.
Wir sind eingezogen und haben jetzt den Brief vom Katasteramt bekommen.
Die Staffelung der Preise ist wie folgt:
Bis 50.000€ 414,40€
300.000€ 961,60€
600.000€ 1.767,20€.
Wir haben ca. 350.000€ inkl. Nebenkosten, Grundstück usw. bezahlt. Da ist wirklich alles enthalten.
Ziehe ich die Küche, die Garage das Grundstück etc. ab liege ich unter 300.000€. In der Broschüre wird nur vom Herstellungswert gesprochen. Damit nehme ich an sind die Reinen Kosten für das Haus gemeint oder?
Gibt es sonst noch was, dass berücksichtigt werden muss?
Ich meine mit hätte mal jemand Tipps gegeben, was bei der Vermessung beachtet werden muss, bzw. was im Vorfeld gemeldet werden muss um unnötige Kosten zu sparen. Und damit meine ich jetzt nicht, Kaffee parat stehen zu haben
Zudem ist unsere Garage zur Straße und zum Nachbargrundstück ziemlich hoch geworden. Wir sind 3 Meter von der Straße entfernt und liegen zum Nachbarn genau auf der Grenze. Von der Straße zur Garage haben wir 80cm Sand aufgefüllt. Dadurch ist unsere Garage von der Straße aus betrachtet ca. 3,60 Meter hoch. Da der Nachbar noch ähnlich anfüllen wird, denke ich, dass wir da wieder im Bereich der zulässigen 3 Meter liegen werden.
Im Bebauungsplan ist angegeben, dass als Grundlage für die Höhen (Traufe etc.) der Mittelwert der neugeschaffenen Höhe durch den Bauherren zu berücksichtigen ist.
Meine Frage ist hier: Interessiert sich das Katasteramt überhaupt für sowas. Oder geht es dabei nur um die reinen Außenmaße vom Gebäude?
Wir sind eingezogen und haben jetzt den Brief vom Katasteramt bekommen.
Die Staffelung der Preise ist wie folgt:
Bis 50.000€ 414,40€
300.000€ 961,60€
600.000€ 1.767,20€.
Wir haben ca. 350.000€ inkl. Nebenkosten, Grundstück usw. bezahlt. Da ist wirklich alles enthalten.
Ziehe ich die Küche, die Garage das Grundstück etc. ab liege ich unter 300.000€. In der Broschüre wird nur vom Herstellungswert gesprochen. Damit nehme ich an sind die Reinen Kosten für das Haus gemeint oder?
Gibt es sonst noch was, dass berücksichtigt werden muss?
Ich meine mit hätte mal jemand Tipps gegeben, was bei der Vermessung beachtet werden muss, bzw. was im Vorfeld gemeldet werden muss um unnötige Kosten zu sparen. Und damit meine ich jetzt nicht, Kaffee parat stehen zu haben
Zudem ist unsere Garage zur Straße und zum Nachbargrundstück ziemlich hoch geworden. Wir sind 3 Meter von der Straße entfernt und liegen zum Nachbarn genau auf der Grenze. Von der Straße zur Garage haben wir 80cm Sand aufgefüllt. Dadurch ist unsere Garage von der Straße aus betrachtet ca. 3,60 Meter hoch. Da der Nachbar noch ähnlich anfüllen wird, denke ich, dass wir da wieder im Bereich der zulässigen 3 Meter liegen werden.
Im Bebauungsplan ist angegeben, dass als Grundlage für die Höhen (Traufe etc.) der Mittelwert der neugeschaffenen Höhe durch den Bauherren zu berücksichtigen ist.
Meine Frage ist hier: Interessiert sich das Katasteramt überhaupt für sowas. Oder geht es dabei nur um die reinen Außenmaße vom Gebäude?