Servus Window!!
Als erstes würde ich dir Raten deinen Mietvertrag anzuschauen vielleicht liest sich ja was heraus zb.bei zurückgeben der Wohnung so und so..
Kann mir schon vorstellen das der Vermieter schon auch kann gewisse Ansprüche zu stellen “WENN“
Du gewisse Veränderungen in der Wohnung selber ohne seiner Genehmigung vollzogen hast da könnte er ohne weiteres Verlangen das du die Wohnung so wie du sie übernommen einmal hast zurückgibst. Aber das trieft ja nicht zu bei dir jetzt(glaube ich)Also kann er von dir sicher nicht verlangen einen neuen Teppich zu legen mit der Begründung (Abnützung).Für das ist der Vermieter oder Hausherr selber verantwortlich weil du ja auch Miete zahlst.
Also würde ich jetzt behaupten er kann sich selber einen Kaufen :D
Lg.
;)