Die Anforderungen von KfW55 bleiben meines Wissens auch noch dem 01.04.16 die gleichen wie bisher. Es wird nur dahingehend von Verschärfung der Kfw gesprochen/geschrieben, weil man ab 01.04. mindestens Kfw 70 bauen muss und dieses auch nicht mehr Förderfähig ist. Wenn man sowieso vorhatte Kfw 55 zu bauen verschärft sich nichts. Bei einer Wärmepumpe verbessert es sich sogar, da sich der Primärenergiefaktor von Strom verbessert.
Der alternative Nachweis für KfW55 durch Referenzwerten ist ein vereinfachtes Verfahren, bei dem die Berechnungen nicht so aufwendig sind. Da müssen nur die einzelnen Bauteile (Wand, Dach, Geschossdecke, Fenster etc.) einen Mindest-U-Wert einhalten, ohne dass das gesamte Haus aufwendig berechnet werden muss.
Bitte korrigieren, falls es nicht so ist. Danke