K
kunzella
Hallo,
wir haben vor kurzem ein Haus von einem Bauträger gekauft. Vor Unterzeichnung des Kaufvertrags, wurde mir zugesichert, dass die Versetzung einer Innenwand um ca. 60cm kein Problem wäre (leider habe ich das nicht schriftlich, nur eine Skizze und Gesprächsnotizen von dem Termin). Nun habe ich festgestellt, dass die Wand nicht versetzt wurde. Als ich den Bauleiter darauf ansprach, konnte er sich erst nicht an den Termin erinnern (später dann schon) und meinte dann aber, dass er mir davon abraten würde, da das Baurechtsamt dies beanstanden könnte und es gut sein kann, dass wir dann alles rückgängig machen müssten (was natürlich sehr aufwendig und teuer wäre, wenn Parkett und alles noch mal gemacht werden muss). Der Nachbar hat übrigens die gleiche Änderung vorgenommen und dies wurde wohl offensichtlich nicht beanstandet. Hier meine Frage:
1. Inwiefern verstößt diese Änderung überhaupt gegen das Baurecht?
2. Wie wahrscheinlich ist es, dass so etwas überhaupt beanstandet wird?
Irgendwie bin ich sehr verunsichert, da ich auch ein bisschen das Gefühl habe, dass der Bauleiter mir das Ganze ausreden möchte, da er den Schlamassel selbst verbockt hat und nun durch Ihn eine größere Aufwand und Kosten entstanden sind. Ich hoffe sehr, dass mir hier jemand möglichst schnell helfen kann.
wir haben vor kurzem ein Haus von einem Bauträger gekauft. Vor Unterzeichnung des Kaufvertrags, wurde mir zugesichert, dass die Versetzung einer Innenwand um ca. 60cm kein Problem wäre (leider habe ich das nicht schriftlich, nur eine Skizze und Gesprächsnotizen von dem Termin). Nun habe ich festgestellt, dass die Wand nicht versetzt wurde. Als ich den Bauleiter darauf ansprach, konnte er sich erst nicht an den Termin erinnern (später dann schon) und meinte dann aber, dass er mir davon abraten würde, da das Baurechtsamt dies beanstanden könnte und es gut sein kann, dass wir dann alles rückgängig machen müssten (was natürlich sehr aufwendig und teuer wäre, wenn Parkett und alles noch mal gemacht werden muss). Der Nachbar hat übrigens die gleiche Änderung vorgenommen und dies wurde wohl offensichtlich nicht beanstandet. Hier meine Frage:
1. Inwiefern verstößt diese Änderung überhaupt gegen das Baurecht?
2. Wie wahrscheinlich ist es, dass so etwas überhaupt beanstandet wird?
Irgendwie bin ich sehr verunsichert, da ich auch ein bisschen das Gefühl habe, dass der Bauleiter mir das Ganze ausreden möchte, da er den Schlamassel selbst verbockt hat und nun durch Ihn eine größere Aufwand und Kosten entstanden sind. Ich hoffe sehr, dass mir hier jemand möglichst schnell helfen kann.